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Urteil: Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland zur Pflicht

Urteil: Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland zur Pflicht
Foto: CC0 Public Domain / Pixabay - u_h0yvbj97

Nach einem Gerichtsurteil sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Das könnte weitreichende Auswirkungen mit sich bringen.

Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat am Dienstag entschieden: In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Bis jetzt wurde in der Ampelregierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtler:innen noch eine Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes diskutiert. Das BAG prescht somit in der Debatte vor.

Auswirkungen durch das Urteil

Wie die Tagesschau berichtet, gehen Fachleute von weitreichenden Auswirkungen auf das Vertrauensarbeitszeitmodell, sowie mobile Arbeit und Homeoffice aus. Durch das Urteil wird demnach mehr Kontrolle nötig. Bisher mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, aber nicht die komplette Arbeitszeit.

Die Pflicht für Arbeitgeber:innen, die Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch zu erfassen, begründet Inken Gallner, Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, aber nicht mit dem Arbeitszeitgesetz. Stattdessen verweist sie auf die Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes – das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019.

In der Verhandlung sagte die Richterin der dpa zufolge: „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.“ Weiter sagte sie: „Zeiterfassung ist auch Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung.“

Verhandelt wurde ein einzelner Fall

Das Urteil fiel nach Verhandlungen um einen Fall in Nordrhein-Westfalen. Dabei ging es um die Frage, ob Betriebsräte auf die Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems pochen können und dadurch ein Initiativrecht haben. Die Forderung des Betriebsrates wurde vom Gericht abgelehnt. Die Begründung: Eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht sei bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ausgeschlossen. Stattdessen führte die Verhandlung zu einem Grundsatzurteil.

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