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Verbraucherzentrale warnt vor Betrug mit Brennholz und tragbaren Heizungen

Betrugsmaschen mit Brennholz und tragbaren Heizungen
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

In Zeiten teurer Energiekosten kommen auch Betrüger:innen zum Zuge. Sie werben online zum Beispiel für Wunderheizungen oder bieten erfundenes Brennholz an. Darauf fällt man besser nicht rein.

Wie lässt sich Energie sparen? Was gerade dauerhaft Thema ist, machen sich unseriöse Anbieter zunutze. Auf zwei dreiste Fälle weisen die Verbraucherzentrale Niedersachsen und das Verbraucherportal „Watchlist Internet“ hin.

Vor dem Brennholzverkauf zu horrenden Preisen warnen etwa die niedersächsischen Verbraucherschützer:innen. Zudem bieten betrügerische Online-Shops nicht vorhandenes Brennholz an. Wer hier bestellt, bekommt die gewünschten Festmeter nicht und das Geld ist auch weg. Vor der Bestellung also besser prüfen: Haben sich andere schon über einen Anbieter dieses Namens beschwert? Eine schnelle Eingabe des Anbieternamens in eine Suchmaschine hilft da schon weiter.

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Vorsicht bei fehlenden Angaben

Fehlen das Impressum, die Widerrufsbelehrung oder in der Adresszeile das Kürzel „https://“ samt abgebildetem Vorhängeschloss, kann auch das auf einen Fake-Shop hindeuten. Oder wenn es nur die Bezahlmöglichkeiten Vorkasse, Sofort-Überweisung und Bezahlung per Gutschein gibt.

Auch wenn es in dem Onlineshop Artikel gibt, die woanders nicht mehr zu kriegen oder viel teurer sind, ist Misstrauen angesagt.

Achtung: Diese Wunderheizung ist zu gut, um wahr zu sein

Vor Fake-Produkten, die beim Sparen helfen sollen, warnt auch „Watchlist Internet„. Konkret geht es um tragbare Heizgeräte. Sie sollen angeblich für ganz kleines Geld ganz große Wärme liefern – das versprechen etliche dubiose Online-Händler. Bloß nicht bestellen, warnt das Verbraucherportal.

Um die 60 Euro kostet das vermeintliche Wundergerät mit klingenden Namen wie Ultraheat Pro oder Valty Heater. Wenn man es überhaupt erhält, ist es am Ende laut „Watchlist Internet“ nicht funktionstüchtige Ware. Eine Rücksendung erledigt sich meist, da der Onlineshop mit Sitz etwa in Hongkong nicht erreichbar ist oder keine Adresse nennt.

Das gesetzliche Rücktrittsrecht hilft außerhalb der EU oder bei sogenannten China-Shops wenig. Folgendes können Sie versuchen: Den Kreditkartenanbieter um Rückbuchung aus Kulanz bitten oder bei PayPal den Käuferschutz in Anspruch nehmen. Erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.

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