Zug fällt aus oder verspätet sich wegen Sturmtief „Zoltan“: Das kannst du tun Von dpa und Laura Gaida Kategorien: Mobilität & Verkehr Stand: 22. Dezember 2023, 11:05 Uhr Foto: Bodo Marks/dpa Im Weihnachtsreiseverkehr hat Sturmtief „Zoltan“ vor allem auf der Schiene für Probleme gesorgt. Ein kurzer Überblick, was Reisende bei Bahn-Problemen tun und verlangen können. Umgestürzte Bäume, die Strecken blockieren oder Oberleitungen beschädigen, haben in Teilen Deutschlands für Ausfälle und Verspätungen im Zugverkehr geführt. Diese Rechte hast du. Die Fahrt fällt wegen Sturmtief „Zoltan“ aus – was tun? Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Option, die Reise auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wobei man auch eine andere vergleichbare Verbindungen zum Zielort wählen kann, so die EU-Bahngastrechte-Verordnung. Das hält auch die Deutsche Bahn (DB) auf ihrer Infoseite zu ihren Sonderkulanz-Regelungen fest. Generell sollten Betroffene sich die aktuellen Infos des Unternehmens in solchen Fällen durchlesen. Wer am Donnerstag oder Freitag (21. und 22.12.) reisen wollte, hat laut DB zum Beispiel auch die Möglichkeit, die Reise zu verschieben – unabhängig davon, ob die eigene Verbindung von Sturmfolgen betroffen ist oder nicht. Die Zugbindung für Spar- und Supersparpreis-Tickets sei für diese beiden Tage aufgehoben. Das ist eine Kulanz der Bahn und in den gesetzlichen Fahrgastrechten so nicht festgehalten. Die DB riet Fahrgästen, die eine andere Verbindung nehmen wollen oder müssen, sich vor dem Reiseantritt über die DB-Navigator-App oder auf bahn.de über die Auslastung der Fernzüge zu informieren, da viele Verbindungen am Freitag (22.12.) und Samstag (23.12.) wegen der anstehenden Weihnachtsfeiertage schon stark ausgelastet seien. Der Rat: Auf voraussichtlich weniger stark ausgelastete Verbindungen, etwa in Tagesrandlagen, ausweichen – falls möglich. Wenn der Zug nicht mehr weiter fährt Wer etwa wegen einer Streckensperrung unterwegs strandet, hat Anspruch auf Hilfeleistungen. Zunächst sind das Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen. Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer anderweitigen Unterkunft sorgen und den Transfer organisieren. Bucht man auf eigene Faust ein Hotel, sollte man sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann. Und was passiert, wenn der Zug zu spät ankommt? Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Diese Entschädigung ist unabhängig von den oben beschriebenen Pflichten der Bahnunternehmen. Entschädigungen und andere Ansprüche lassen sich für Tickets, die über ein Kundenkonto gekauft wurden, online oder in der App anstoßen. Oder: Ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main schicken. Teils gibt es Entschädigungen auch direkt beim DB-Reisezentrum. Foto: CC0 / Pixabay / dexmac Sturmtief „Zoltan“ erfasst Deutschland: Flutwarnung, Rettungseinsätze und Verletzte Ein heftiges Sturmtief hat Deutschland erfasst. Bereits letzte Nacht sorgte „Zoltan“ für umgestürzte Bäume und Verletzte. Im Norden droht eine… Weiterlesen ** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos. War dieser Artikel interessant? 2 1 Vielen Dank für deine Stimme! HOL DIR DEN UTOPIA NEWSLETTER Leave this field empty if you're human: