Eine ärztliche Zweitmeinung kann dir helfen, deine Unsicherheiten gegenüber einem Eingriff loszuwerden. Wir zeigen dir, welche Rechte du dabei hast.
Ärzt:innen können bei ihrer Prognose Fehler machen, die für dich schwere Folgen haben können. Vor allem bei geplanten Operationen oder schwerwiegenden Diagnosen ist es sinnvoll, die Meinung anderer Ärzt:innen einzuholen. So kannst du sicher sein, dass die vorgeschlagene Therapie passend für dich ist.
Bei der Zweitmeinung entscheidest du selbst, ob du das Angebot nehmen möchtest oder nicht. Auf Wunsch stellt dir dein behandelnder Arzt oder deine behandelnde Ärztin alle Befunde zusammen, die für die Zweiteinschätzung benötigt werden.
Ärztliche Zweitmeinung: Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn du gesetzlich versichert bist, hast du einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Operationen. Die Kosten dafür übernimmt deine Krankenkasse. Dazu zählen laut der Apotheken Umschau:
- Mandeloperationen
- Gebärmutterentfernungen
- Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Implantationen einer Knie-Endoprothese
- Eingriffe an der Wirbelsäule
- Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen
- Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats
- Gallenblasenentfernung
Dein behandelnder Arzt oder deine Ärztin muss dich mindestens 10 Tage vor der Operation darüber informieren, dass du dich von speziell qualifizierten Ärzt:innen beraten lassen kannst. So kannst du noch herauszufinden, ob der Eingriff notwendig ist und ob es alternative Behandlungsmöglichkeiten gibt.
Diese Regelung gilt nicht für Notfalloperationen. Bei anderen Eingriffen hast du ebenfalls das Recht auf eine Zweitmeinung, musst jedoch möglicherweise selbst dafür aufkommen. Viele Krankenkassen bieten jedoch auch eine Zweitmeinung als Zusatzleistung an. Informiere dich bei deiner Krankenkasse nach den verfügbaren Möglichkeiten.
So ist die Regelung bei Privatversicherungen
Wenn du privat versichert bist, hängt es von deiner Versicherung ab, ob und in welchem Umfang du eine ärztliche Zweitmeinung in Anspruch nehmen kannst. Informiere dich daher vorher bei deiner Versicherung, welche Bedingungen gelten und ob du eine Kostenübernahme beantragen musst.
Wenn du keine Kostenübernahme bekommst, kannst du trotzdem eine Zweitmeinung einholen, musst aber selbst dafür zahlen. Die Höhe der Kosten hängt von der Art der Untersuchung und Beratung ab. Du solltest dir daher vorher einen Kostenvoranschlag geben lassen und prüfen, ob du dir die Zweitmeinung leisten kannst.
Wie findest du eine ärztliche Zweitmeinung?
Möchtest du eine ärztliche Zweitmeinung einholen, musst du dich an eine Ärztin oder einen Arzt wenden, die für das strukturierte Zweitmeinungsverfahren zugelassen sind. Diese Ärzt:innen müssen besonders qualifiziert und unabhängig sein. Außerdem brauchen sie eine Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung.
Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen Ärztinnen und Ärzte bestimmte in der Zweitmeinungsrichtlinie festgelegte Voraussetzungen nachweisen. Du darfst die Zweitmeinung nicht bei Ärzt:innen oder einer Einrichtung einholen, wo der Eingriff durchgeführt werden soll.
Welche Ärzt:innen aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für den jeweiligen Eingriff abgeben dürfen, kannst du auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nachsehen.
Wichtig: Wenn du dir bei einer Operation oder einer Therapie unsicher bist, zögere nicht eine Zweitmeinung einzuholen. Es ist dein Recht, dich zu informieren und selbstbestimmt zu entscheiden.
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