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Bargeld abheben: Neues Gesetz sorgt für zahlreiche Änderungen an Geldautomaten

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Foto: CC0 / Pixabay / mrganso

Ein neues EU-Gesetz soll die Bedienung von Geldautomaten künftig erleichtern. Das sorgt ab dem 28. Juni 2025 für einige Änderungen beim Geldabheben. Hier erfährst du alles Wichtige dazu.

Den ersten deutschen Bankautomaten weihte die Kreissparkasse Tübingen am 28. Mai 1968 ein. Mittlerweile gehört die Möglichkeit, Bargeld am Automaten abzuheben, längst zum Alltag – auch wenn die Anzahl der Bankautomaten in Deutschland seit einigen Jahren zurückgeht: Bundesweit lag sie 2023 bei etwa 51.800 Automaten. Das ist weniger als noch im Jahr 2015, aber auch bedeutend mehr als in den 1990er-Jahren, wie die Zeit berichtet. 

Der Grundgedanke des Geldautomaten ist es, das Abheben bequemer zu machen. Kund:innen sind so nicht an die Öffnungszeiten des Bankschalters gebunden und kommen mit ein paar Knopfdrücken schnell an ihr Geld. Eine EU-Gesetzesneuerung soll jetzt dafür sorgen, dass die Automaten der Allgemeinheit noch leichter zugänglich sind und sich so unkompliziert wie möglich bedienen lassen.

Neues Gesetz soll Geldautomaten barrierefrei machen

Das Abheben am Geldautomaten soll künftig deutlich einfacher werden.
Das Abheben am Geldautomaten soll künftig deutlich einfacher werden. (Foto: CC0 / Pixabay / jarino47)

An sich ist das Abheben am Geldautomaten schon recht einfach: Kund:innen schieben ihre Bankkarte in den vorgesehenen Schlitz, geben ihre Geheimzahl ein und wählen im Menü des Automaten eine Serviceleistung nach Wunsch aus. 

Für manche kann dieser Vorgang trotzdem Hürden bereithalten. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen, die Schwierigkeiten beim Eintippen oder Auswählen haben können. Auch wer mit der deutschen (Schrift-)Sprache nicht vertraut ist, sieht sich am Automaten eventuell mit Problemen konfrontiert.

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) der EU soll für digitale Barrierefreiheit in vielen Bereichen sorgen – nicht nur im Bankbereich, sondern zum Beispiel auch bei Fahrkartenautomaten oder anderen Selbstbedienungsterminals. Geldautomaten sollen durch verschiedene Zusatzfunktionen dann leichter zu bedienen sein. In Kraft tritt das schon 2022 verabschiedete Gesetz ab dem 28. Juni 2025.   

Was sich ab 2025 am Bankautomaten ändert

Für mehr Barrierefreiheit: Das klassische Tastenfeld des Geldautomaten bekommt eine Generalüberholung.
Für mehr Barrierefreiheit: Das klassische Tastenfeld des Geldautomaten bekommt eine Generalüberholung. (Foto: CC0 / Pixabay / Hans)

Geldautomaten funktionieren bisher vor allem auf visueller Ebene: Die wichtigen Anhaltspunkte zur Bedienung lassen sich auf dem Bildschirm beziehungsweise dem Tastenfeld ablesen.

Um die Automaten barrierefreier zu machen, sollen sie in Zukunft um akustische und taktile Elemente erweitert werden. Konkret bedeutet das zum Beispiel:

  • besser bedienbare, taktile Tasten (also Tasten, die beim Betätigen ein an den Fingern spürbares Feedback geben)
  • akustische Signale und Sprachanweisungen, die beim Navigieren helfen (zum Beispiel auch über Kopfhörer)
  • einstellbare Schriftgröße
  • verbesserter Bildschirmkontrast
  • verbesserte Bildschirmhelligkeit
  • intuitive Menüführung

Insgesamt soll die Bedienung der Automaten so für alle Kund:innen komfortabler und leicht zugänglich sein.

Neue Bankautomaten: Umstellung erfolgt schrittweise

Die neue Gesetzeslage bedeutet, dass Geldautomaten, die nach dem 28. Juni gebaut werden, den Anforderungen an barrierefreie Bedienung genügen müssen. Die Einhaltung der Vorgaben sollen laut dem BFSG spezielle Marktüberwachungsbehörden überprüfen. 

Das heißt allerdings nicht, dass zum Stichtag sofort alle alten Automaten aus dem Verkehr gezogen werden: Laut den Übergangsbestimmungen des BFSG dürfen die alten Geräte noch „bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer“ in Betrieb bleiben. Das bedeutet: maximal 15 Jahre

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