Schöner Herbst: bunte Blätter fallen vor goldener Sonne und säumen die Wege. Garstiger Herbst: Kastanien und andere Früchte knallen von den Bäumen aufs Autoblech. Bleibt man auf dem Schaden sitzen?
Klack…klack-klack, bumm! Sie kennen sicher das Geräusch, wenn Kastanien vom Baum fallen und auf dem Autoblech landen. Hoffentlich ging’s glimpflich aus. Denn im Herbst können herabfallende Baumfrüchte wie Kastanien, Eicheln, Walnüsse oder Äpfel für Dellen und Kratzer auf dem Autoblech sorgen. Je nach Gewicht und Fallhöhe können sie dabei dann kleinere oder größere Spuren hinterlassen.
Daher suchen Laternenparker ihren Abstellplatz jetzt besser mit noch mehr Augenmaß, rät der ADAC Hessen-Thüringen. Parkplätze unter großen Bäumen meidet man nun besser und sucht besser möglichst Garagen, Überdachungen oder Parkhäuser auf. Auch Autoabdeckungen, sogenannte Halbgaragen können Schäden vermeiden helfen.
Gefahr von oben – manchmal ein „allgemeines Lebensrisiko“
Denn weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden seien im Falle von herunterfallenden Kastanien dazu verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schadenersatz zu übernehmen. Der Autoclub verweist auf verschiedene Gerichtsurteile, die so etwas als „allgemeines Lebensrisiko“ bewerten.
Und eben anders als bei morschen Ästen, die auf ein Auto herabfallen, können die Baumeigentümer nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Kastanien Schäden am Auto verursachen. So werden fallende Baumfrüchte als natürliches Ereignis gewertet, das von Autofahrer vorhergesehen werden muss. Demnach sind Schäden selbst verschuldet.
Da muss es doch eine Versicherung geben? Ja, aber…
Gibt’s da nicht eine Versicherung für diese Schäden? Ja, aber eine bestehende Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur für Schäden bei Sturm auf – und zwar nur dann, wenn er nachweislich mindestens Windstärke 8 hatte. Bei normalem Herbstwetter zahlt die Teilkaskoversicherung nicht.
Allerdings könnte eine abgeschlossene Vollkaskoversicherung einspringen. Diese zahlt laut ADAC den Schaden durch Kastanienschlag in der Regel aber nur dann, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelte, das plötzlich auftrat. Dann werde es per Definition als Unfallschaden gehandelt. Zahlt die Versicherung, sind die zuvor festgelegte Selbstbeteiligung und mögliche Hochstufungen in Kauf zu nehmen. Daher überlegen Betroffene besser, ob das sinnvoll ist. Vielleicht ist es auch günstiger, die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen.
Blechschäden: Im Zweifel lieber den Fachmann machen lassen
Was Reparaturen kosten, hängt natürlich vom Schadensbild und dem betroffenem Automodell und Lack ab. Das ist nur individuell zu klären, etwa per Kostenvoranschlag in einer Werkstatt. Manchmal kann eine preisgünstigere Smart-Repair-Lösung ausreichen, mal muss vielleicht ein komplettes Bauteil neu lackiert werden.
Je nach handwerklichem Geschick und individuellem Anspruch ans Ergebnis könnte man bei kleineren Schäden auch selbst Hand anlegen, etwa mit einem Lackstift. Allerdings würden beispielsweise Leasingfirmen am Ende der Laufzeit genau gucken, ob solche Schäden professionell behoben worden sind.
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