Bei Kartenverlust aufgepasst: Wer seine EC-Karte oder Kreditkarte nur bei der Hausbank sperren lässt, schließt Missbrauch so nicht gänzlich aus. Warum es immer eine zweite Sperre braucht – und wer diese vornimmt.
Egal ob Kredit- oder Girokarte: Wenn die Zahlungskarte abhandenkommt, ist oft erst mal Aufregung angesagt – immerhin sollten Betroffene schnell reagieren. Denn damit Dritte keinen Schaden anrichten können, muss die Karte gesperrt werden.
Dazu sollten Verbraucher:innen zunächst die Hausbank oder den zentralen Sperr-Notruf unter 116 116 anrufen, welcher rund um die Uhr erreichbar ist – aus dem Ausland ist die +49 vorzuwählen. Soll eine Girokarte gesperrt werden, müssen Betroffene für den Vorgang ihre IBAN bereithalten, für eine Kreditkarte die Bankleitzahl. Wichtig: Das Datum und den Zeitpunkt der Sperrung notieren.
Bankkarte verloren: Darum braucht es eine zweite Sperrung
Vorsicht: Laut der Verbraucherzentrale NRW unterbindet diese erste Sperrung nur das Geldabheben mit Geheimzahl. Um auch Zahlungen mit Unterschrift – zum Beispiel im Einzelhandel – erfolgreich zu blockieren, ist eine zweite Sperre notwendig. Und das geht nur bei der Polizei.
Diese nimmt die sogenannte Kuno-Sperrung – kurz für: Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr – vor und informiert die zentrale Meldestelle des Handels. Damit werden auch elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift ausgeschlossen. Betroffene sollten sich anschließend von der Polizei die Kuno-Meldung sowie die Sperrbestätigungsnummer und ein Kuno-Merkblatt aushändigen lassen, raten die Verbraucherschützer:innen. Außerdem sollten sie die Kartenfolgenummer bei der Bank erfragen und nachreichen. Andernfalls wird die Kuno-Sperre nach zehn Tagen automatisch wieder aufgehoben.
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