Haustier im Garten begraben: Ist das erlaubt?

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Vielen Menschen ist es wichtig, ein geliebtes Haustier im Garten zu begraben, wenn es verstorben ist. Aber was sagt die Rechtslage dazu? Wir klären dich auf.

In vielen Haushalten gelten Haustiere als Familienmitglieder. Ihre Besitzer:innen gehen eine enge und oft langjährige Bindung mit ihnen ein und denken natürlich nicht gern daran, dass am Ende der gemeinsamen Zeit immer ein Abschied steht.

Wenn es so weit ist und ein geliebtes Haustier verstorben ist, stellt sich häufig die Frage, wie es weitergeht. Wer einen Garten besitzt, möchte das Tier vielleicht dort begraben, um es in der Nähe zu wissen und ihm eine letzte Wertschätzung zu erweisen. Allerdings kann dieser Wunsch auch mit Unsicherheiten verbunden sein: Ist es überhaupt erlaubt, ein Haustier im Garten zu begraben? Und was gibt es dabei zu beachten?

In diesem Artikel erklären wir dir die rechtlichen Grundlagen und zeigen auch mögliche Alternativen zur Beisetzung im Garten auf.

Haustier im Garten begraben: Im Regelfall erlaubt

Katzen gehören zu den Kleintieren und somit auch zu den Haustieren, du du im Garten begraben darfst.
Katzen gehören zu den Kleintieren und somit auch zu den Haustieren, du du im Garten begraben darfst. (Foto: CC0 / Pixabay / miezekieze)

Wie der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) informiert, ist es in fast allen deutschen Bundesländern erlaubt, ein Haustier im Garten zu begraben. Diese Regelung bezieht sich allerdings ausdrücklich nur auf sogenannte Kleintiere. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Hunde
  • Katzen
  • Hamster
  • Kaninchen
  • Meerschweinchen

Anders sieht es bei Nutztieren wie beispielsweise Pferden aus: Sie dürfen nicht im Garten begraben werden. Auch für die Gartenbestattung von Kleintieren gelten bestimmte Ausnahmen – vor allem in einem Bundesland.

Diese Ausnahmen von der Regel gibt es

Anders als in den übrigen Bundesländern ist es im Stadtstaat Bremen nicht erlaubt, ein Haustier im Garten zu begraben. Das liegt laut dem BDB daran, dass der Grundwasserstand dort vergleichsweise hoch ist: Das Begraben eines Tierkörpers könnte aus diesem Grund zu Verunreinigungen des Grundwassers führen.

Die Stadt Bremen bietet deshalb Alternativen an: Zum einen gibt es im Stadtgebiet mehrere Tierfriedhöfe, auf denen Haustiere beigesetzt werden können. Zum anderen gibt es sogenannte „Tierkörpersammelstellen“ sowie einen Abholdienst für verstorbene Haustiere. Detailliert informiert über diese Möglichkeiten der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET).

Auch für die anderen Bundesländer gelten aber zwei wichtige Ausnahmen: Haustiere im Garten zu begraben ist nicht erlaubt:

  • wenn sie an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sind, um eine Übertragung der Erreger zu verhindern.
  • wenn das Gartengrundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt, damit die Böden und das Wasser nicht kontaminiert werden.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Haustier im Garten begraben will?

Ein Haustier im eigenen Garten zu begraben, ist normalerweise erlaubt.
Ein Haustier im eigenen Garten zu begraben, ist normalerweise erlaubt. (Foto: CC0 / Pixabay / lukaszratajczyk)

Auch für die Grabstelle selbst gelten bundesweit feste Vorschriften. Folgende Punkte solltest du dem BDB zufolge beachten, wenn du ein Haustier im Garten begraben möchtest:

  • Eigenes Grundstück: Die Grabstelle muss auf dem eigenen Grundstück liegen. Als Mieter:in brauchst du folglich das Einverständnis des Vermieters oder der Vermieterin, bevor du dein Haustier im Garten begraben kannst. Außerdem darfst du dir keine Stelle aussuchen, die in direkter Nähe zu öffentlichen Plätzen oder Wegen liegt. 
  • Mindestabstand: Das Grab muss in der Regel ein bis zwei Meter von der Grenze des Grundstücks entfernt sein. Die genauen Vorgaben zum Mindestabstand können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. 
  • Mindesttiefe: Das Grab muss mindestens 50 Zentimeter tief sein, um ein Ausgraben durch andere Tiere zu verhindern. Nach der Beisetzung musst du es vollständig mit Erde befüllen.
  • Einhüllung: Wenn du dein Haustier im Garten begräbst, solltest du es zuvor am besten in kompostierbares Material einwickeln. 

Im Zweifelsfall gilt immer: Wenn du dir unsicher bist, wende dich an deine Gemeinde oder an das örtliche Veterinäramt, um offene Fragen zu klären. So bist du auf der sicheren Seite.  

Alternativen zur Haustierbestattung im Garten

Ein Haustier im Wald zu begraben, ist gesetzlich verboten.
Ein Haustier im Wald zu begraben, ist gesetzlich verboten. (Foto: CC0 / Pixabay / TemperateSage)

Nicht jede:r hat einen eigenen Garten – und nicht in allen Fällen ist es erlaubt, ein verstorbenes Haustier dort zu begraben. Solltest du diese Möglichkeit nicht haben, stehen dir andere Wege zur Verfügung. Das Rechtsportal des Deutschen Anwaltsvereins fasst die rechtlichen Grundlagen zusammen:

  • Tierkörperbeseitigung: Es gibt offizielle Stellen, sogenannte Tierkörperbeseitigungsanlagen, die sich um einen ordnungsgemäßen Ablauf kümmern. Sie nehmen die Tiere vor Ort an oder holen sie auf Wunsch ab. Nach einer dreistufigen Kategorisierung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fallen die Körper verstorbener Haustiere in die Gefahrenkategorie 1 und stellen damit eine hohe gesundheitliche Gefahrenquelle dar. In den Tierkörperbeseitigungsanlagen werden deshalb verbrannt. Meistens fällt für diesen Service ein kleiner Geldbetrag an. Allerdings handelt es sich dabei natürlich um eine eher unpersönliche Methode und vielen Tierbesitzer:innen gefällt der Gedanke nicht, auf diese Weise Abschied von ihrem Haustier zu nehmen.   
  • Tierfriedhöfe: In vielen Städten gibt es Tierfriedhöfe, die sich auf die Bestattung von Haustieren spezialisiert haben. Die Kosten hierfür sind unterschiedlich, der BDB nennt jährliche Kosten für die Grabmiete von 50 bis 120 Euro. Zudem fallen Kosten für die Grabpflege an.
  • Einäscherung: Statt dein Haustier im Garten oder auf dem Friedhof zu begraben, kannst du es auch einäschern lassen. Die Urne kannst du anschließend beisetzen lassen, behalten oder die Asche verstreuen. Anders als bei menschlichen Überresten gibt es dazu keine gesetzlichen Regelungen. Du kannst normalerweise zwischen Sammel- und Einzelkremierung wählen.  Eine grobe Kostenübersicht bietet der BDB.

Achtung: Nicht erlaubt ist es, ein Haustier im Wald und somit auf öffentlichem Gelände zu begraben. Dafür kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro anfallen. 

Einäscherungen und der Umweltaspekt

Eine aktuelle Studie des Bundesumweltamts hat deutsche Tierkrematorien unter dem Gesichtspunkt des Emissionsschutzes untersucht. Bei der Verbrennung gelangt nicht nur Kohlenstoffdioxid (CO2) in die Luft, sondern auch verschiedene Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Schwefel- und Stickoxide. Die Einäscherung ist also nicht die umweltfreundlichste Methode, ein Haustier beizusetzen. 

Als Alternative mit besserer Ökobilanz bieten manche Tierbestatter:innen neben der Erdbestattung auch das vergleichsweise neue Verfahren der Aquamation (auch alkalische Hydrolyse) an. Dabei wird der Körper des Tieres in einer alkalischen Lösung aufgelöst, sodass nur die Knochen zurückbleiben. Obwohl die Aquamation unter Druck und bei erhöhter Temperatur durchgeführt wird, sind der Energieaufwand und der CO2-Fußabdruck deutlich geringer als bei der Einäscherung. Das Bestattungsinstitut gibt die Knochen dann auf Wunsch an den/die Besitzer:in zurück oder lässt sie beisetzen.

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