Du hast einen Hund und möchtest mit der Deutschen Bahn nachhaltig reisen? Lies hier die Regeln nach, die für dich und deinen Vierbeiner bei einer Reise mit dem Zug gelten.
Wer den Vierbeiner mit der Deutschen Bahn mitnehmen möchte, muss einige Regeln kennen. Dabei kommt es vor allem auf die Größe deines Hundes an. Nur eines haben Besitzer:innen von kleinen und großen Hunden gemeinsam: Dein Hund sollte immer vor/unter/neben deinem Sitzplatz sitzen oder liegen und nicht auf einem Sitzplatz. Eine Sitzplatzreservierung für deinen Hund ist auch nicht möglich.
Das gilt übrigens auch für andere Haustiere und Gepäckstücke. Bitte achte immer darauf, nur einen Sitzplatz zu belegen. Auch, wenn es bequemer ist, die Box oder den Rucksack einfach neben sich zu stellen: Es ist den anderen Fahrgästen gegenüber nicht fair.
Einen kleinen Hund im Zug mitnehmen
Hast du einen kleinen Hund, der in eine Transportbox passt, musst du bei der Deutschen Bahn nichts bezahlen. Dein Hund reist kostenlos und muss auch keine Leine oder Maulkorb tragen.
Deine Transportbox muss sicher und verschließbar sein und du kannst die folgenden Behältnisse verwenden:
- Tierbox
- Käfig
- spezielle Tragetasche für den Tiertransport
Die Box muss im Zug unter den Sitz oder auf die Ablage über den Sitz passen. Beachte das am besten direkt beim Kauf deiner Transportbox.
Bei Auslandsreisen nach Österreich, Italien und in die Schweiz kannst du kleine Hunde im Behältnis mit einer Maximalgröße von 70x30x50 Zentimeter ebenso kostenfrei mitnehmen.
Große Hunde im Zug mitnehmen
Bei großen Hunden gelten andere Regeln. Für diese musst du eine Fahrkarte kaufen und zahlst den halben Preis im Vergleich zu deinem eigenen Ticket. Dabei ist es egal, mit welchem Ticket du reist: die 50-Prozent-Regel trifft auf jedes Ticket zu. Du kannst beispielsweise auch Aktionsangebote buchen, wie das Quer-durchs-Land-Ticket.
Bei der Buchung auf der Website fügst du unter dem Punkt „Reisende“ einfach den Reisendentyp „Hund“ hinzu. Der Hund wird dann bei der Preisberechnung automatisch berücksichtigt.
Große vierbeinige Begleiter müssen außerdem an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Es dient dem Schutz deiner Mitreisenden. Bedenke auch immer, dass es Menschen gibt, die sich vor großen Hunden fürchten – egal, wie lieb sie sind.
Übrigens: Hast du dich eigentlich schon einmal gefragt, ob es nachhaltiges Hundefutter für deinen Liebling gibt? Wir haben dazu eine ganze Podcastfolge gedreht. Hör doch mal rein:
Assistenzhunde kostenfrei im Zug mitnehmen
Wenn du aufgrund einer Behinderung einen Hund mitführst, gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB IX, Teil 3, Kapitel 13) sowie ergänzend das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG § 12e) und die Assistenzhundeverordnung (AHundV):
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“: Ist bei dir der Eintrag „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ bzw. „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ nicht gelöscht, dann darfst du einen Blindenführhund oder gekennzeichneten Assistenzhund kostenfrei mitnehmen.
- Hast du einen Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen „B“ oder einen Ausweis mit der Bezeichnung „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“: In dem Fall darfst du einen Assistenzhund, der gemäß § 12e Abs. 4 Behindertengleichstellungsgesetz gekennzeichnet ist, kostenfrei mitnehmen.
- Du bist behindert, hast aber keinen Schwerbehindertenausweis: Wenn du zwar keinen Schwerbehindertenausweis hast, aber einen Feststellungsbescheid oder einen Ausweis mit der Bezeichnung „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“, dann darfst du auch einen Assistenzhund, der gemäß § 12e Abs. 4 Behindertengleichstellungsgesetz gekennzeichnet ist, kostenfrei mitnehmen.
Um den Assistenzhund kostenfrei mitzunehmen, muss er nach § 26 AHundV mit einem Abzeichen gekennzeichnet ist. Das Abzeichen kann auf
- einer Kenndecke,
- einem Hundegeschirr,
- am Halsband oder
- in sonstiger Weise
an deinem Begleithund befestigt sein. Ganz wichtig: Es muss gut sichtbar sein.
Die Pflicht für den Maulkorb entfällt bei Blindenführhunden und gekennzeichnete Assistenzhunden. An der Leine bleiben sie aber ebenso.
Sonderregelungen bei Reisen ins Ausland
Laut den Seiten der Deutschen Bahn gibt es einige Sonderregelungen, die du bei einer Reise ins Ausland beachten musst. Bitte informiere dich immer zusätzlich über die Bedingungen in deinem Zielland, das gleiche gilt für den dortigen Nahverkehr, Restaurants, Hotels etc.
- Im Verkehr nach Großbritannien, Nordirland, der Republik Irland sowie nach Norwegen sind Haustiere (ausgenommen Blinden- und Begleithunde) nicht zugelassen.
- Für Fahrten innerhalb anderer Länder sowie Fahrten in Nachtzügen und bei Fahrten mit Globalpreisen kann es teilweise Sonderbedingungen geben. Hier können dich die DB-Reisezentren unterstützen.
- Wenn du nach Dänemark reisen möchtest, darfst du deinen Hund nur in der zweiten Klasse mitnehmen. Hingegen sind Blindenführ- uns Assistenzhunde auch in der ersten Klasse zugelassen.
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