Es blüht so schön am Wegesrand und auf der Wiese. Warum also nicht einfach einen Strauß als Deko für zu Hause oder als Mitbringsel pflücken? Doch Vorsicht: Nicht immer ist das erlaubt.
Du brauchst noch einen schönen Wildblumenstrauß als Geschenk oder stößt beim Spazierengehen auf Blumen, die sich gut in einer Vase in Ihrem Wohnzimmer machen würden? Dann stellt sich die Frage: Darf man das eigentlich? Blumen in der Natur pflücken und sie mitnehmen?
Die kurze Antwort: Eigentlich nicht. Aber es gibt Ausnahmen.
Es gilt die Handstraußregel
„Prinzipiell sind alle Wildpflanzen nach Artenschutzrecht geschützt und das Pflücken von Blumen und die Entnahme von Pflanzen verboten“, sagt Corinna Hölzel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Allerdings gibt es die sogenannte Handstraußregel als Ausnahme.“
Zu finden ist sie in Paragraf 39, Absatz 3, des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach darf man Blumen, Gräser und Farne in geringen Mengen „für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen“. Allerdings nur von Stellen, für die es kein Betretungsverbot gibt.
In der Kernzone eines Nationalparks oder eines Biosphärenreservats, darf man also keine Blumen pflücken, sagt Hölzel. Außerdem sehen die Naturschutzgesetze einiger Bundesländer vor, dass Land- und forstwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit nur auf bestehenden Wegen betreten werden dürfen. Abseits davon Blumen pflücken, das darf man dann also nicht.
Auf Artenschutz achten
Außerdem muss man alle Blumen, die dem besonderen Artenschutz unterliegen, stehen lassen. Und das sind gar nicht mal so wenige. Nicht pflücken darf man etwa Arnika, Blaustern, Eisenhut, Schwertlilien, Wildtulpen, Enzian oder Nelken. Und auch Krokusse, Schneeglöckchen und Narzissen sind tabu, um nur einige Beispiele zu nennen. „Die Frühjahrsblüher sind in der Regel alle geschützt“, sagt Corinna Hölzel. „Das hat den Grund, dass Hummeln und Wildbienen, die frühzeitig schlüpfen, dann auch genügend Pollen und Nektar finden sollen.“
Einen Strauß Glockenblumen oder Butterblumen kann man sich aber durchaus mit nach Hause nehmen. Überhaupt habe das Selbstpflücken von Blumensträußen viele positive Aspekte, sagt Hölzel. Zum einen die Beschäftigung mit der Natur. „Man sieht, was wächst und muss sich damit auseinandersetzen, ob es besonders geschützt ist.“ Und: „Zeitgleich hat das noch den Effekt, dass man stattdessen zum Beispiel keine konventionellen Blumensträuße kauft, die oftmals auch mit Pestiziden belastet sind.“
Einzelne Blumen besser stehen lassen
Wichtig ist aber, dass man sich an die Regeln hält – und mit Maß vorgeht. Von einer üppig blühenden Wiese, von der man womöglich sogar wisse, dass sie in wenigen Tagen ohnehin gemäht werde, könne man ruhig einen großen Strauß mitnehmen. „Das ist natürlich ökologisch, weil es nirgendwoher transportiert wird“, sagt Hölzel. „Im besten Fall läuft man an der Wiese vorbei oder fährt mit dem Fahrrad, pflückt einen Strauß und kauft dadurch keine weitergereisten Pflanzen.»“
Eine einzeln am Wegesrand stehende Glockenblume würde die Expertin des BUND hingegen eher stehen lassen. Schon allein, um Insekten keine Pollenquelle wegzupflücken.
Gut zu wissen: Eine Liste mit Pflanzen, die in Deutschland besonders geschützt sind und nicht gesammelt werden dürfen, steht in Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung. Diese sollte man am besten durchgehen, bevor man zum Pflücken loszieht.
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