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Kann man die elektronische Patientenakte ablehnen?

elektronischen patientenakte ablehnen
Foto: CC0 / Pixabay / blickpixel

Mit der deutschlandweiten Einführung stellen sich nun viele Patient:innen die Frage: Kann ich die elektronische Patientenakte auch ablehnen? Die kurze Antwort lautet ja, du musst dich allerdings aktiv dafür einsetzen. Wir klären auf.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist bisher eine freiwillige Einrichtung, die Bürger:innen beantragen können. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA jedoch für alle Versicherten in Deutschland angelegt. 

Da es durchaus Kritik und Risiken bei der ePA gibt, raten manche Expert:innen dazu, die elektronische Patientenakte abzulehnen. Das ist auch durchaus möglich, denn die ePA ist freiwillig. Du musst jedoch aktiv Widerspruch einlegen.

Elektronische Patientenakte ablehnen? Ja, das geht

Papierarbeit sollen bald der Vergangenheit angehören.
Papierarbeit sollen bald der Vergangenheit angehören.
(Foto: CC0 / Pixabay / roma1880)

Die Antwort auf die Frage, ob man die elektronische Patientenakte ablehnen kann, lautet: Ja. Die ePA ist freiwillig und niemand kann gezwungen werden, der elektronischen Nutzung von persönlichen Daten zuzustimmen, so das Bundesministerium für Gesundheit

Du kannst die elektronische Patientenakte also ablehnen, musst dafür jedoch aktiv Widerspruch einlegen. Das Wichtigste dazu im Überblick:

  • Ab Januar sind alle Krankenkassen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte für ihre Versicherten anzulegen.
  • Dazu müssen sie die Patient:innen schriftlich informieren
  • Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung hast du laut Verbraucherzentrale sechs Wochen Zeit, um die elektronische Patientenakte abzulehnen
  • Über die Möglichkeiten des Widerspruchs informieren die Krankenkassen individuell. In der Regel ist der Widerspruch online, per Post oder auch am Telefon möglich.
  • Übrigens musst du keine Gründe dafür angeben, wenn du die ePA ablehnen möchtest. 

Noch mehr Fragen? Hier findest du eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte

Opt-Out: Widerspruch einlegen geht jederzeit

Du kannst jederzeit Widerspruch einlegen und die elektronische Patientenakte ablehnen.
Du kannst jederzeit Widerspruch einlegen und die elektronische Patientenakte ablehnen.
(Foto: CC0 / Pixabay / blickpixel)

Selbst wenn du die Frist vor der Zurverfügungstellung verpasst hast, kannst du die elektronische Patientenakte ablehnen. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass das der sogenannte Opt-Out (Verweigerung der Zustimmung) jederzeit möglich ist.  

Das kannst du dann entweder wie oben genannt über Kontakt mit deiner Krankenkasse tun oder über die jeweilige ePA-App. Nachdem du den Widerspruch eingelegt hast, werden die ePA und die darin enthaltenen Daten gelöscht.  

Gut zu wissen: In der Debatte über die Ablehnung der elektronischen Patientenakte können die Vorteile der Digitalisierung leicht übersehen werden. Lies hier alles über die Vorteile und Risiken der ePA, um eine möglichst bewusste Entscheidung für dich zu treffen. 

Das könnte dich auch interessieren: Krankenkasse wechseln: Wie es funktioniert und worauf du achten solltest.

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