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„Kann Spuren von … enthalten“: Was der Warnhinweis bedeutet

Kann Spuren von ... enthalten – Was bedeutet der Hinweis?
Foto: Utopia.de (bw)

Auf Lebensmittelverpackungen findet sich oft der Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“. Der Hinweis kann Allergiker:innen und Veganer:innen schnell verunsichern. Was steckt dahinter?

„Kann Spuren von Weizen, Nüssen, Sellerie, Ei oder … enthalten“: Dieser Hinweis ist häufig kleingedruckt auf Verpackungen von Lebensmitteln zu finden – ohne dass zum Beispiel Ei in der Zutatenliste aufgeführt wird. Der Aufdruck soll vor allem Menschen mit einer Allergie oder Lebensmittelunverträglichkeit helfen, Allergene zu vermeiden.

Dabei handelt es sich nicht um Bestandteile, die zur eigentlichen Rezeptur gehören, sondern um Lebensmittel (wie beispielsweise Soja, Milch oder Senf), die möglicherweise unbeabsichtigt in das Produkt gelangt sein könnten und von denen man weiß, dass sie zu Unverträglichkeiten oder Allergien führen können.

Woher kommen die „Spuren von …“?

„Zu Verunreinigungen mit Allergenen kann es kommen, wenn andere Lebensmittel auf denselben Anlagen produziert werden“, erläutert Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Auch über die Luft oder das Personal können Spuren übertragen werden, so die Expertin.

Hinweis nur mit geringem Nutzen für Verbraucher:innen

Der Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ hat für Allergiker:innen Vor- und Nachteile:

  • Einerseits sind die Betroffenen durch die Spurenhinweise besser geschützt. Denn sie erhalten dadurch eine zusätzliche Information über „ihr“ Allergen, das technologisch im Endprodukt nicht ganz ausgeschlossen werden kann.
  • Andererseits: Die Angaben sind freiwillig – und damit unzuverlässig. Der Hinweis ist damit nur bedingt eine Orientierungshilfe. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD kritisiert, dass die Hinweise auch auf Produkten zu finden seien, die – wenn überhaupt – so geringe Spuren des Allergens enthalten, dass sie für die meisten Allergiker:innen unschädlich sind. Es gibt keinen Schwellenwert, d.h. die Menge der „Spuren“ ist nicht näher definiert.

„Die vorrangige Information für Allergiker ist die Kennzeichnung der Allergene im Verzeichnis der Zutaten. Wenn in Abstimmung mit dem Arzt eine besonders hohe Empfindlichkeit vorliegt kann auch die Spurenkennzeichnung wichtig sein“, so Daxenberger. Die wenigsten Menschen leiden jedoch unter solch starken Formen einer Allergie.

Für Veganer:innen unerfreulich: Veganer Speck, der Spuren von Milch und Ei enthalten kann.
Für Veganer:innen unerfreulich: Veganer Speck, der Spuren von Milch und Ei enthalten kann. (Foto: Utopia.de (bw))

Der Hauptgrund für die Hinweise: Die Hersteller wollen sich durch den Aufdruck vor Haftungsansprüchen schützen. Da kann es durchaus auch passieren, dass Hersteller pauschal zahlreiche Allergene listen, erklärt die Verbraucherzentrale. Sie spricht von einer Überdeklaration: „Dadurch wird die Lebensmittelauswahl für Allergiker unnötig eingeschränkt. Fehlt der Hinweis auf anderen Produkten, bedeutet das wiederum nicht, dass diese verlässlich frei von unerwünschten Spuren sind.“

Allergiker:innen sollten beim Hersteller nachfragen

Im Fall einer starken Allergie hilft nur eins: „Sollte aus medizinischer Sicht eine detailliertere Information nötig sein, kann sich der Konsument direkt an den Hersteller wenden“, rät Andreas Daxenberger.

Ansonsten gilt: So wenig verarbeitete Lebensmittel wie möglich kaufen. So lässt sich besser kontrollieren, welche Allergene man zu sich nimmt.

Allergene in Lebensmitteln: Wichtig zu wissen

  • Nicht alle Produkte, die einen Spurenhinweis tragen, enthalten auch zwangsläufig die jeweiligen Inhaltsstoffe. Im Gegenzug kann beim Fehlen des Hinweises nicht zu 100 Prozent davon ausgegangen werden, dass nicht doch Spuren enthalten sind.
  • Zwei Hinweise – eine Aussage: Der Wortlaut der Warnung ist nicht festgelegt. So sind zum Beispiel die Hinweise „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ und „Kann Nüsse enthalten“ lebensmittelrechtlich gleichbedeutend.
  • Absichtlich zugefügte Zutaten müssen immer im Zutatenverzeichnis stehen„, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrem Portal Lebensmittelklarheit.
  • Einige besonders wichtige Lebensmittelallergene müssen laut Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMIV) in der Zutatenliste deutlich gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungs-Verpflichtung gilt für diese 14 Hauptallergene sowie daraus gewonnene Erzeugnisse:
  1. Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer)
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fische
  5. Erdnüsse
  6. Sojabohnen
  7. Milch (einschließlich Laktose)
  8. Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamia)
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesamsamen
  12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
  13. Lupinen
  14. Weichtiere (Mollusken, Schnecken, Tintenfische, Muscheln, Austern)
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