Du hast ein Problem mit einer Postsendung, weißt aber nicht, an wen du sich damit wenden sollst? Ein Tool der Verbraucherzentralen kann helfen.
Ist dein Brief schon ewig unterwegs, ein Paket kommt einfach nicht an? Dann bist du mit diesem Ärger nicht alleine. Im ersten Halbjahr 2025 gingen bei der Bundesnetzagentur fast 23.000 Beschwerden ein. Ein Anstieg um 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Für Betroffene ist jeder Einzelfall ärgerlich. Aber nicht immer ist ein Gang zur Schlichtungsstelle Post bei der Bundesnetzagentur die beste Option, um zu seinem Recht (oder seiner verloren gegangenen Sendung) zu gelangen. Sie sei nur eine der Möglichkeiten, von denen Verbraucher:innen Gebrauch machen können, sagt Markus Hagge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Paket weg – hat eine Beschwerde Sinn? Tool gibt Auskunft
Die Verbraucherzentralen halten auf ihrer Website ein Tool bereit, das Betroffenen bei Post- und Paketärger eine erste rechtliche Einschätzung dazu gibt, ob sie im jeweiligen Fall Ansprüche geltend machen und wie und wo sie diese durchsetzen können.
Betroffene müssen dafür lediglich einige Fragen zum Sachverhalt beantworten. Im Anschluss haben sie die Möglichkeit, sich einen Musterbrief erstellen zu lassen, den sie für den Kontakt zur zuständigen Stelle nutzen können. Zudem können sie sich direkt an deren Beschwerdezentrale weiterleiten lassen.
Post äußert sich zu zunehmenden Beschwerden
Als Reaktion auf die Halbjahreszahlen sagt ein Post-Sprecher, dass jede Beschwerde eine zu viel sei und dass sein Unternehmen täglich an Qualitätsverbesserungen arbeite. Er weist zudem darauf hin, dass der Anteil der Beschwerden an den Milliarden an zugestellten Sendungen gering sei. Der Bonner Konzern stellte im vergangenen Jahr in Deutschland 12,2 Milliarden Briefe und 1,8 Milliarden Pakete zu.
Im ersten Halbjahr habe es phasenweise Einschränkungen in den betrieblichen Abläufen gegeben, etwa durch Warnstreiks und reduziertes Arbeitspensum wegen der Hitzewelle. Dies habe an einzelnen Standorten zu Rückständen und Verzögerungen geführt. Des Weiteren führt der Post-Sprecher die Beschwerde-Entwicklung auf Änderungen des Postgesetzes zurück, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten sind. Seither muss das Unternehmen die meisten Briefe erst am dritten Tag nach dem Versenden zustellen, statt am ersten oder zweiten. Man stelle fest, dass die Änderungen nicht allen Briefkund:innen bekannt seien.
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