Beide beschäftigen sich mit psychischer Gesundheit – doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Psycholog:in und Psychiater:in? Alles Wichtige dazu findest du in diesem Artikel.
Umgangssprachlich werden sie oft synonym verwendet, doch zwischen den Berufen, die sich mit der (Gesundheit der) Psyche beschäftigen, bestehen wichtige Unterschiede. Wir erklären, was Psycholog:innen, Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen unterscheidet.
In Kürze:
- Ein:e Psycholog:in hat Psychologie studiert, und ist nicht automatisch Ärzt:in. Er oder sie kann sich weiterbilden, um Patient:innen zu behandeln, oder ohne Weiterbildung zum Beispiel als psychologische:r Berater:in in Unternehmen tätig sein.
- Ein:e Psychiater:in hat Medizin studiert, darf psychische Probleme diagnostizieren, behandeln und Medikamente verschreiben.
- Psychotherapeut:in dürfen sich nur diejenigen nennen, die eine Approbation, also eine Berufszulassung, dafür besitzen. Wie diese erlangt werden kann, ist im Psychotherapeutengesetz geregelt. Sie dürfen psychische Störungen, wie zum Beispiel Essstörungen, behandeln.
Das macht ein:e Psycholog:in
Wenn sich jemand Psycholog:in nennt, muss diese Person ein Studium im Fach Psychologie abgeschlossen haben, denn der Begriff ist rechtlich geschützt. Diese Personen haben sich also drei bis fünf Jahre mit der Psychologie, der Wissenschaft vom Denken, Fühlen und Verhalten auseinandergesetzt. Dadurch haben sie viel Wissen darüber, wie Menschen lernen, sich verhalten und wie sie mit ihren Gefühlen und Gedanken umgehen.
Der Unterschied zwischen Psycholog:in und Psychotherapeut:in ist, dass nur letztere die Erlaubnis haben, Menschen zu therapieren. Denn das Psychologiestudium allein befähigt noch nicht zur Behandlung von Menschen mit psychischen Krankheiten, Psycholog:innen sind also keine Ärzt:innen.
Wenn Psycholog:innen Menschen therapieren wollen, müssen sie sowohl ein Bachelor- als auch ein Masterstudium absolviert haben, wobei der Schwerpunkt des Masters noch mal eine wichtige Rolle spielt. Wenn sie das gemacht haben, können sie durch eine zusätzliche mehrjährige therapeutische Ausbildung sowie den Abschluss der dazugehörigen Prüfung als Psychotherapeut:innen arbeiten.
Ohne diese zusätzliche Ausbildung können sie in unterschiedlichen Bereichen arbeiten, zum Beispiel in der Forschung, dem Marketing, als psychologische:r Berater:in oder auch in Personalabteilungen.
Das sind die Aufgaben eine:r Psychiater:in
Der Unterschied zwischen Psycholog:in und Psychiater:in liegt ebenfalls in der Qualifikation und den Befugnissen: Ein:e Psychiater:in muss auch studiert haben, jedoch Medizin. Diese Mediziner:innen haben sich in ihrem Studium – im Gegensatz zu Psycholog:innen – mit der Funktionsweise des Körpers sowie der Auswirkung von Medikamenten auf diesen beschäftigt. Sie sind nach ihrem Studium Ärzt:innen.
Wenn sie nach dem Studium dann im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie arbeiten wollen, müssen sie eine Weiterbildung zum Facharzt beziehungsweise zur Fachärztin absolvieren. Ist die dazugehörige Prüfung abgeschlossen, können sie als Psychiater:innen arbeiten.
Psychiater:innen haben auch andere Befugnisse als Psychotherapeut:innen.
- Dazu zählt zum einen die medizinische Diagnostik: Psychiater:innen sind dazu ausgebildet, die körperlichen und medizinischen Ursachen für psychische Erkrankungen und Störungen festzustellen.
- Zum anderen kümmern sich Psychiater:innen um die Behandlung sowie Erforschung von psychischen Erkrankungen. Sie haben daher die Erlaubnis, Medikamente zu verschreiben, was ein:e Psychotherapeut:in hingegen nicht darf.
- Ein:e Psychiater:in bietet jedoch nur selten Psychotherapie an, welche typischerweise von Psychotherapeut:innen angeboten wird.
Das macht ein:e Psychotherapeut:in
Wenn eine Person Psychotherapeut:in werden will, muss diese nach dem Psychologiestudium eine mehrjährige Ausbildung absolvieren. Ist diese dann abgeschlossen, kann die Person den Antrag auf die staatliche Zulassung zur Ausübung eines Heilberufes (Approbation) stellen.
Ein:e Psychotherapeut:in kann Menschen mit einer Vielzahl von psychischen Störungen und Erkrankungen behandeln. Diese müssen mithilfe von Gesprächen, Therapien und anderen Methoden behoben werden können. Beispiele dafür sind Angststörungen, Depressionen sowie Suchterkrankungen.
Die Regelungen dazu, wer Psychotherapeut:in werden darf und wie der Prozess abläuft, ist im Psychotherapeutengesetz geregelt. Dessen Änderung im Jahr 2020 sieht vor, dass angehende Psychotherapeut:innen nun ein Studium mit psychotherapeutischer Ausrichtung absolvieren müssen und nicht mehr nur eine psychotherapeutische Ausbildung nach dem Studium.
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