Kopfhörer auf dem Fahrrad zu tragen, ist nicht ungewöhnlich. Einige Radfahrende hören nebenbei Musik oder telefonieren. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Beim Fahrradfahren Kopfhörer zu tragen, erscheint nicht ungefährlich. Radfahrende können durch Musik und Telefonate schnell vom Verkehr abgelenkt werden und überhören so eventuell auch andere Fahrzeuge. Trotzdem greifen viele auf dem Fahrrad weiterhin zu Kopfhörern. Wir erklären, ob das rechtliche Konsequenzen haben kann.
Gesetzliche Regelungen zu Kopfhörern auf dem Fahrrad
Laut dem Bußgeldkatalog sind Kopfhörer beim Fahrradfahren grundsätzlich nicht verboten. Laute Musik zu hören oder zu telefonieren ist möglich, solange die Lautstärke nicht zu hoch ist. Wichtig ist, dass du nicht zu sehr vom Fahren abgelenkt wirst und noch imstande bist, Sirenen von Rettungsfahrzeugen oder andere Warnsignale wahrzunehmen. Das Gleiche gilt übrigens beim Autofahren.
Im Falle eines Unfalls können jedoch für dich Nachteile entstehen, wenn du in der jeweiligen Situation Kopfhörer getragen hast.
Kopfhörer auf dem Fahrrad: Was passiert bei einem Unfall?
Wenn du bei einem Unfall als Radfahrer:in Kopfhörer getragen hast und diese erwiesenermaßen zu laut eingestellt waren, kann das zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen.
Bist du nicht Verursacher:in des Unfalls, haftet bei einem Zusammenstoß von Auto und Fahrrad in der Regel der:die Autofahrer:in. Grund dafür ist die sogenannte generelle Betriebsgefahr. Diese geht davon aus, dass das Auto schon aufgrund seiner Größe und Kraft eine größere Gefahr darstellt als Radfahrende. Stellt sich jedoch heraus, dass deine Kopfhörer beziehungsweise zu laute Musik die Ursache des Unfalls waren, kannst du sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlieren.
Ist ganz klar, dass du Verursacher:in des Unfalls bist, greift normalerweise deine Haftpflichtversicherung, um den Schaden beim Gegenüber zu begleichen oder zu schmälern. Laut dem Versicherer Arag können Kopfhörer auf dem Fahrrad aber dazu führen, dass deine Haftpflicht nicht vollständig aufkommt, weil sie dir womöglich eine grob fahrlässige Schadensherbeiführung zuspricht.
Das Sicherheitsrisiko beachten
Nicht zuletzt ist es für deine eigene Sicherheit wichtig, dass du auf dem Fahrrad konzentriert am Verkehr teilnehmen kannst und dabei nicht zu stark abgelenkt wirst. Das gilt besonders für das Radfahren in der Großstadt, wo das Verkehrsaufkommen hoch ist. Achte daher auf eine niedrige Lautstärke und nimm die Kopfhörer im Zweifelsfall auf dem Fahrrad besser ab.
Überarbeitet von Lucas Drebenstedt
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