Wer ab Januar 2026 eine Wärmepumpe einbaut, bekommt nach wie vor eine großzügige Förderung. Doch die Anforderungen an die Geräte verschärfen sich etwas.
Auch wenn die Bundesregierung eine Reform des sogenannten „Heizungsgesetzes“ angekündigt hat: Die staatliche Förderung für den Umstieg auf Wärmepumpen läuft auch im neuen Jahr zunächst weiter wie bisher.
Wie sieht die Wärmepumpen-Förderung momentan aus?
Wer sich entscheidet, auf eine Wärmepumpe als Hauptheizung umzusteigen, kann bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten vom Staat bekommen.
Dabei gibt es
- eine Grundförderung von 30 Prozent
- einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent (gilt bis 2028)
- 5-Prozent-Boni für natürliche Kältemittel sowie für Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle
- einen 30-Prozent-Einkommensbonus für Haushalte mit unter 40.000 Euro Jahreseinkommen
Die Förderung ist zwar an bestimmte Effizienzwerte der Heizungen gekoppelt, diese erfüllen jedoch die meisten modernen Wärmepumpen.
Allerdings verschärft sich ab Januar 2026 ein weiteres Kriterium: Die Förderung gibt es nur noch für leise Geräte.
Ab Januar gelten strengere Anforderungen an die Lautstärke
Derzeit müssen Wärmepumpen bei der Lautstärke bereits fünf Dezibel (dB) unter den gesetzlichen Grenzwerten für Geräuschemissionen liegen, um Fördergelder zu bekommen. Ab 1. Januar 2026 müssen sie sogar zehn dB leiser als der Grenzwert sein.
In der offiziellen Liste des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu förderfähigen Wärmepumpen heißt es dazu wörtlich:
„Ab 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen“
(Geräuschsemissionsgrenzwerte s. EU-Verordnung Nr. 813/2013)
Das bedeutet konkret für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außengerät:
- Leistung unter 6kW: Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 65 dB. Ab Januar 2026 sind also nur Geräte mit unter 55dB Schallemissionen förderfähig.
- Leistung zwischen 6 und 12 kW: Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 70 dB. Ab Januar dürfen solche Wärmepumpen also maximal 60 dB abgeben, um förderfähig zu sein.
- Leistung zwischen 12 und 30 kW: Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 78 dB, förderfähig sind also ab Januar 2026 Anlagen mit unter 68 dB.
- Leistung zwischen 30 und 70 kW: Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 88 dB, förderfähig sind also Geräte mit unter 78 dB.
Tipp: Die Liste der förderfähigen Wärmepumpen des BAFA berücksichtigt die neuen Grenzwerte bereits, im Zweifel kannst du also dort nachsehen oder mit deinem Fachbetrieb klären, ob dein ausgewähltes Gerät den Kriterien genügt.
Gibt es noch weitere Verschärfungen?
Vorgesehen ist, dass ab 1. Januar 2028 nur noch Wärmepumpen förderfähig sind, die natürliche Kältemittel verwenden.
Schon heute setzen viele Hersteller auf weniger klimaschädliche Kältemittel als noch vor einigen Jahren – und der Staat bezuschusst solche Geräte mit einem extra 5-Prozent-Bonus.
Als natürliche Kältemittel gelten laut BAFA:
- R290 Propan
- R600a Isobutan
- R1270 Propen
- R717 Ammoniak
- R718 Wasser
- R744 Kohlendioxid



















