Wallbox anmelden: Diese 6 Dinge musst du dabei beachten

Wallbox anmelden
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Wenn du eine Wallbox anmelden möchtest, musst du einige Dinge beachten. Denn eine Ladestation fürs E-Auto darfst du nicht einfach so Zuhause installieren. In einigen Fällen brauchst du sogar eine Genehmigung.

Wer an der Mobilität der Zukunft teilhaben will, setzt oft auf E-Autos. Für ein solches brauchst du natürlich entsprechende Lademöglichkeiten. Die sicherste und komfortabelste Möglichkeit: Eine Wallbox für zuhause. Diese fest installierte Ladestation bietet einige Vorteile gegenüber dem Laden an öffentlichen Plätzen oder gar an der normalen Haushaltssteckdose.

Achtung: Dein E-Auto solltest du grundsätzlich nicht an der Haushaltssteckdose laden, weil das nicht nur das Netz überlasten, sondern auch Kabelbrände verursachen kann. 

Eine Wallbox kannst du aber nicht einfach bestellen und installieren. In Deutschland gibt es einige Bestimmungen, die erfüllt sein müssen, bevor du die Wallbox in Betrieb nimmst. Dazu gehört, dass du die Hardware beim Netzbetreiber anmelden und in einigen Fällen sogar erst genehmigen lassen musst. Das soll verhindern, dass das Stromnetz überlastet wird. Wir erklären dir anhand von sechs Schritten, was du beim Anmelden der Wallbox beachten musst.

1. Anmeldung der Wallbox ist Pflicht

Eine Wallbox muss immer angemeldet werden.
Eine Wallbox muss immer angemeldet werden. (Foto: CC0 / Pixabay / stux)

Seit März 2019 ist bei allen Wallboxen für E-Autos die Anmeldung Pflicht. Dabei ist es egal, ob die Wallbox fest installiert oder mobil ist – die Wallbox anmelden musst du nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung in jedem Fall. Der Grund dafür ist, dass dein Netzbetreiber einschätzen können muss, wie viel Strom in deiner Region gebraucht wird, damit das Stromnetz stabil bleibt. Da eine Wallbox natürlich einigen zusätzlichen Strom verbraucht, muss der Netzbetreiber den Stromverbrauch deiner Wallbox einplanen können. Sonst drohen Überlastungen des Stromnetzes. Wenn deine unangemeldete Wallbox daran Schuld ist, musst du laut ADAC mit Schadenersatzforderungen rechnen. 

Zustimmungen: Bei denkmalgeschützten Gebäuden brauchst du in der Regel die Zustimmung der Denkmalbehörde, um eine Wallbox installieren zu dürfen. In einer Mietwohnung ist zudem die Zustimmung der Vermieter:innen erforderlich.

2. Wann du eine Genehmigung bauchst

Je nach Leistung deiner Wallbox musst du sie lediglich anmelden oder genehmigen lassen.
Je nach Leistung deiner Wallbox musst du sie lediglich anmelden oder genehmigen lassen. (Foto: CC0 / Pixabay / ClimateWarrior)

Ob du deine Wallbox nur anmelden oder erst genehmigen lassen musst, hängt von der Leistung ab, so der ADAC. Die Grenze: 11 kW Leistung.

Bis 11 kW Ladeleistung:

  • Deine Wallbox ist nicht genehmigungspflichtig (der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht verweigern).
  • Angemeldet werden muss die Wallbox aber trotzdem.

Über 11 kW Ladeleistung:

  • Eine solche Wallbox mit höherer Ladeleistung musst du vor der Anmeldung genehmigen lassen.
  • Dabei prüft der Netzbetreiber, ob die Elektrik deines Hauses und das lokale Stromnetz für die Installation der Wallbox geeignet sind.
  • Bei Bedarf kann der Netzbetreiber die Genehmigung zurückhalten, bis entsprechende Maßnahmen zur Netzverstärkung oder andere Umbauten erfolgt sind.
  • Seit 2024 darf der Anschluss einer sehr leistungsfähigen Wallbox nur noch bei ernsten Sicherheitsbedenken und mit genauer Begründung verweigert werden.
  • Nach Antrag der Genehmigung hat der Netzbetreiber maximal zwei Monate Zeit, um dir eine Antwort auf den Antrag zu geben.

Wichtig: Bei mehreren Lademöglichkeiten kann dein Netzbetreiber die Gesamtleistung werten. Daher kann in einigen Fällen bei mehreren Wallboxen eine Genehmigung zur Pflicht werden, auch wenn die einzelnen Wallboxen eine Leistung unter 11 kW erbringen. Informier dich diesbezüglich über die regional geltenden Bestimmungen deines Netzbetreibers, um Probleme zu vermeiden.

Laut Bundesnetzagentur sind neuere Gebäude und das dazugehörige Stromnetz oft schon dafür ausgelegt, dass eine Wallbox ohne Probleme installiert werden kann. Bei Altbauten können dagegen hohe Kosten für die notwendigen Ausbauten fällig werden. Gegebenenfalls kannst du dafür Zuschüsse beantragen. Zum Beispiel Baukostenzuschüsse durch den Netzbetreiber. 

3. Steuerbarkeit ab 4,2 kW

Steuerbare Wallboxen kann dein Netzbetreiber bei Bedarf aus der Ferne drosseln.
Steuerbare Wallboxen kann dein Netzbetreiber bei Bedarf aus der Ferne drosseln. (Foto: CC0 / Pixabay / Angeleses)

Seit dem 01. Januar 2024 gilt nach § 14a EnWG eine weitere Regelung für installierte Verbrauchseinrichtungen (zum Beispiel Wallboxen zu Laden von E-Autos) mit einer Leistung über 4,2 kW. Sie müssen so funktionieren, dass der Netzbetreiber den Ladestrom bei Bedarf auf bis zu 4,2 kW drosseln kann, wenn das nötig ist, um den Netzbetrieb stabil zu halten. Sie müssen also „steuerbar“ sein.

Betreiber:innen der Wallbox zahlen dafür als Gegenleistung geringere Netzentgelte. Das gilt auch dann, wenn der Netzbetreiber den Strom nie wirklich drosseln muss.

Übrigens: Wusstest du, dass du dein E-Auto immer nur auf 80 Prozent laden solltest?

4. Wallbox richtig anmelden: Schritt-für-Schritt

Fachbetriebe bieten oft Hilfe beim Prozess zur Anmeldung der Wallbox an.
Fachbetriebe bieten oft Hilfe beim Prozess zur Anmeldung der Wallbox an. (Foto: CC0 / Pixabay / Joenomias)

Die Bundesnetzagentur und ADAC erklären, wie die Anmeldung der Wallbox funktioniert:

  1. Ermittle deinen Netzbetreiber. Dieser steht zum Beispiel auf deiner Stromrechnung. Deinen Netzbetreiber musst du kennen, weil du deine Wallbox dort anmelden oder genehmigen lassen musst. 
  2. Entscheide, welche Ladeleistung deine Wallbox haben soll (bei mehr als 11 kW musst du die Genehmigungspflicht im Hinterkopf behalten).
  3. Finde einen Fachbetrieb für die Installation deiner Wallbox. Denn diese kannst du nicht einfach selbst installieren. Entsprechende Unternehmen bieten oft auch an, die Kommunikation zur Anmeldung oder Genehmigung mit deinem Netzbetreiber für dich zu übernehmen, so die Bundesnetzagentur. Als Anschlussinhaber:in bleibst du aber trotzdem selbst rechtlich verantwortlich.
  4. Kommuniziere mit dem Netzbetreiber: Hierbei musst du einige Daten übermitteln (siehe nächster Abschnitt). Die Kommunikation mit dem Netzbetreiber kannst du selbst erledigen (zum Beispiel per Online-Formular) oder deinen gewählten Fachbetrieb damit beauftragen.
  5. Weitere Schritte: Je nachdem, ob deine Wallbox nur eine Anmeldung oder eine Genehmigung braucht, erfolgt nach dem Kontakt mit dem Netzbetreiber die Installation der Wallbox durch Fachpersonal oder eine Rückmeldung des Netzbetreibers zu erforderlichen Ausbauten (diese musst du oder dein Stromanbieter dann abschließen, bevor die Wallbox installiert werden kann).
  6. Inbetriebnahme: Die Wallbox kann erst in Betrieb genommen werden, wenn die Anmeldung und gegebenenfalls die Genehmigung erledigt und die Installation durch Fachpersonal abgeschlossen ist. Bei der Inbetriebnahme muss bei betreffenden Modellen auch die Steuerbarkeit aktiviert werden.

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5. Daten für die Netzbetreiber bereit halten

Deine Daten kannst du zum Beispiel per Online-Formular an deinen Netzbetreiber übermitteln.
Deine Daten kannst du zum Beispiel per Online-Formular an deinen Netzbetreiber übermitteln. (Foto: CC0 / Pixabay / hamonazaryan1)

Du oder eine von dir beauftragte zuständige Firma muss für die Anmeldung deiner Wallbox einige deiner Daten an den Netzbetreiber übermitteln. Dazu gehören laut ADAC im Regelfall:

  • Persönliche Daten wie Name, Adresse, Kontaktmöglichkeiten per Mail oder Telefon 
  • Standort der Wallbox (Straße und gegebenenfalls Stellplatz-Nummer)
  • Zählernummer 
  • Anzahl der Ladepunkte und jeweils geplante Ladeleistungen 
  • Maximale Anschlussleistung des Grundstücks (kW oder kVA), falls bekannt 
  • Angaben zur Wallbox (Hersteller, Modell und Seriennummer), falls du diese schon gekauft hast

Diese Angaben solltest du heraussuchen und für die Anmeldung oder Genehmigung deiner Wallbox bereithalten.

6. Kosten bedenken: Wallbox installieren kann teuer werden

Zusätzliche Kosten bei der Anmeldung der Wallbox können entstehen, wenn für die Installation Ausbauten am Stromnetz oder deinem Grundstück nötig werden.
Zusätzliche Kosten bei der Anmeldung der Wallbox können entstehen, wenn für die Installation Ausbauten am Stromnetz oder deinem Grundstück nötig werden. (Foto: CC0 / Pixabay / AKuptsova)

Die Wallbox anzumelden ist kostenlos. Es können aber laut Bundesnetzagentur und ADAC in folgende Fällen Kosten entstehen:

  • Wenn Sicherungen oder Leitungen deines Stromnetzes verstärkt werden müssen, um eine Wallbox installieren zu können.
  • Wenn für die Installation der Wallbox neue Kabel verlegt und gegebenenfalls Durchbrüche in Wänden vorgenommen werden müssen.
  • Wenn der gesamte Strombedarf deines Grundstücks durch die Wallbox 30 kW überschreitet, wird ein Baukostenzuschuss fällig.

Wie viel genau du zusätzlich bezahlen musst, hängt also vom Einzelfall ab. Laut ADAC können von wenigen hundert bis hin zu mehreren tausend Euro Kosten anfallen. 

Tipp: Weitere Infos Rund um Kosten zum E-Auto findest du in unseren Beiträgen zu E-Autos im Betrieb und Elektroauto-Kosten. Außerdem ist es interessant, sich die allgemeine Ökobilanz von E-Autos genauer anzusehen. 

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