Zum März kommt die Energiepreisbremse und bringt Veränderung für Millionen von Verbraucher:innen. Doch auch an anderer Stelle ist mit Entlastungen zu rechnen.
Mit dem Frühlingsbeginn wird wieder an der Uhr gedreht: Ende März kommt auf die Menschen in Europa die Zeitumstellung zu. Was sonst noch im März zu erwarten ist – ein Überblick:
Energiepreisbremsen
Die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher:innen von Gas, Strom und Fernwärme greifen ab dem 1. März und werden rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet. Verbraucher:innen müssen nichts tun – Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen. Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld.
Masken- und Testpflichten enden
Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner:innen von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März – Ausnahmen gelten für Besucher:innen, die bis zum 7. April Maske tragen müssen. Die verbliebenen Testpflichten etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen zum 1. März generell weg. Damit folgen die Vorgaben dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle auch ohne Symptome läuft nur noch bis einschließlich 28. Februar.
Anträge für 200-Euro-Pauschale
Studierende und Fachschüler:innen sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller:innen ankommt, ist noch unklar.
Sommerzeit
In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 26. März. Um 2.00 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober.
Poststreiks
Kund:innen der Deutschen Post müssen sich weiter auf Behinderungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.
Versicherungskennzeichen
Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
Bahn-Lounges
Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte. Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskund:innen die Bereiche nutzen. Nun benötigen Inhaber:innen eines Bahnbonus-Status (Silber, Gold, Platin) also zusätzlich ein Fernverkehrsticket. Weitere Einzelheiten hier.
Leitzinsen
Der Rat der Europäischen Zentralbank kommt am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung zusammen. Es gilt als ausgemacht, dass die Währungshüter angesichts der Inflation die Leitzinsen erneut erhöhen werden. Steigende Leitzinsen bedeuten für Verbraucher in der Regel teurere Kredite und höhere Zinsen auf Sparguthaben.
** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.War dieser Artikel interessant?