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Ampel-Koalition hat Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt

Heizungsgesetz
Foto: Hannes Albert/dpa

Die Ampel-Koalition hat beim Heizungsgesetz letzte Hürden aus dem Weg geräumt. Millionen von Hausbesitzer:innen und Mieter:innen sollen nun bald Klarheit bekommen, was auf sie zukommt.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt. Details waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden.

Heizungsgesetzt soll vor dem 7. Juli verabschiedet werden

Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expert:innenanhörung geben.

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen – sogenannte „Leitplanken“ – an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.

Zuerst soll kommunale Wärmeplanung vorliegen

Im Kern sehen die „Leitplanken“ für viele Hausbesitzer:innen mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.

Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.

Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen ausgetauscht werden

Viele Punkte aber waren noch offen – etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den „Leitplanken“ zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter:innen Kosten an Mieter:innen weitergeben können. Details waren noch offen.

Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden – als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.

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