Die Ampel-Regierung geht den nächsten Schritt in Richtung Cannabis-Legalisierung in Deutschland und beschließt Eckpunkte für das Vorhaben. Unterdessen äußern Apotheker:innen Bedenken.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Nun wird von medizinischer Seite Kritik am Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) laut.
Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, sagte der Rheinischen Post: „Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat sich eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums gewarnt“.
„Andererseits sind Apothekerinnen und Apotheker Heilberufler“
Die Apotheker:innen befänden sich in einem beruflichen Konflikt, so Preis. Sie sähen sich in die Rolle von Dealern gedrängt, folgt man der Kritik. Zwar seien die Apotheker:innen aufgrund ihrer fachlichen Expertise geeignet, die notwendigen hohen Qualitätsstandards bei der Abgabe und Beratung zu erfüllen. „Andererseits sind Apothekerinnen und Apotheker Heilberufler“, erklärt der Verbandschef. Eine „mögliche Wettbewerbssituation mit rein kommerziellen Anbietern“ wird laut Preis deshalb kritisch gesehen.
Und weiter: „Wir rechnen nicht mit einer schnellen Umsetzung eines Gesetzgebungsverfahrens. Denn die größte Hürde bleibt nach wie vor das internationale und das EU-Recht.“
Internationale und europarechtliche Regeln als Hürden
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.
Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen“, heißt es auch in dem vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier. Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.
Das sind die Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Eckpunkte sehen nun zunächst folgendes vor:
– Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
– Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen straffrei sein unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.
– Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt – „drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
– Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ – Zutritt erst ab 18 – und eventuell Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
– „Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.
– Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“.
– Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.
– Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden. Es sei insbesondere notwendig, niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflexion für konsumierende Jugendliche einzuführen, heißt es in den Eckpunkten.
– Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.
Die Eckpunkte sind nur ein Zwischenschritt. Im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens, wenn es denn dazu kommt, können sich viele Details noch ändern.
Mit Material der dpa
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