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Energiesparverordnung beschlossen – auch Privatleute davon betroffen

Energiesparverordnung beschlossen - auch Privatleute davon betroffen
Foto: Paul Zinken/dpa

Öffentliche Gebäude dürfen laut der neuen Energiesparverordnung nicht mehr wärmer als 19 Grad sein. Auch gibt es erste Vorschriften für Privatleute und Besitzer:innen von Wohngebäuden.

Um Energie zu sparen, sollen öffentliche Gebäude ab September in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett Ende August in Berlin beschlossen. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen normalerweise nicht mehr geheizt werden. Diese und eine Reihe anderer Vorgaben sollen ein halbes Jahr lang gelten.

Außerdem vorgesehen ist ein Aus der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen. Auch beleuchtete Werbeanlagen sollen über Nacht ausgeschaltet werden.

Informationspflicht für Besitzer:innen größerer Wohngebäude

Auf Privatleute kommen ebenfalls Einschränkungen zu: Sie dürfen ihre Pools nicht mehr mit Gas und Strom heizen. Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer:innen größerer Wohngebäude Kund:innen beziehungsweise Mieter:innen über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.

„Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden“, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Es komme ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen – in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und in möglichst vielen Privathaushalten. „Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt“, betonte er.

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Eine weitere Verordnung, die das Kabinett am Mittwoch ebenfalls beschloss, braucht noch die Zustimmung des Bundesrats und soll ab Oktober für zwei Jahre gelten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen vor.

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