Wer weniger arbeiten möchte, muss dies mit den Vorgesetzten abklären. Doch wie äußert man den Wunsch am besten? Und welche Rolle spielt Brückenteilzeit? Ein Psychologe gibt Tipps.
Weniger zu arbeiten ist ein verbreiteter Wunsch unter Arbeitnehmer:innen: Knapp 73 Prozent gaben bei einer repräsentativen Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung an, eine Arbeitszeitverkürzung zu wollen, aber nur bei gleichem Lohn. 8 Prozent konnten sich dies auch bei weniger Lohn vorstellen.
Es gibt viele Möglichkeiten, weniger zu arbeiten, aber auch Hürden – zum Beispiel das Gespräch mit den Vorgesetzten. Wie kommuniziert man den Wunsch am besten? Psychologe Willy Habicht vom Institut für betriebliche Gesundheitsförderung gibt im Gespräch mit Zeit Online Tipps.
Weniger arbeiten: Experte rät zu Ehrlichkeit im Gespräch mit Vorgesetzten
Wer sich wünscht, weniger zu arbeiten, wird es schwer haben nur mit dem Wunsch zu argumentieren, so Habicht. Zumindest, wenn man ihn nicht richtig begründet: Der oder die Vorgesetzte könnte denken, man sei nicht mehr belastbar oder wolle keine Leistung mehr bringen.
Der Experte empfiehlt, darauf einzugehen, wofür man mehr Platz im Leben schaffen will. Geht es um Erholung, mehr Zeit für die Familie oder ein anderes Ziel? Zum Beispiel könnte man den Wunsch wie folgt kommunizieren: „Ich mache meine Arbeit gerne. Gleichzeitig will ich gut für mich sorgen und meine Gesundheit erhalten. Deshalb möchte ich gerne pro Woche zwei Stunden weniger arbeiten, um nachmittags noch zur Rückengymnastik gehen zu können.“ So steigere man die Chance auf Erfolg.
Viele Angestellte haben ein Recht auf Brückenteilzeit
Nicht jede:r hat die Möglichkeit oder finanziellen Ressourcen, die eigene Arbeitszeit zu reduzieren – es bleibt ein Privileg, das vor allem Menschen in Bürojobs besonders oft nutzen können. Aber viele Menschen haben ein Recht darauf, die eigene Arbeitszeit zu reduzieren. Wer seit mehr als sechs Monaten in einem Unternehmen arbeitet, das mindestens 45 Menschen beschäftigt, darf Brückenteilzeit beantragen. Diese wurde 2019 eingeführt und gewährt das Recht auf eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit.
Dabei ist unerheblich, ob man bisher in Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hat. Wer diese Option nutzen möchte, muss den Vorgesetzten mindestens drei Monate zuvor mitteilen, um wie viele Stunden man seine Arbeitszeit verringern will. In der vereinbarten reduzierten Arbeitszeit darf man von 12 Monaten bis zu fünf Jahren arbeiten.
Das Gehalt wird in der Regel entsprechend reduziert. Der Nettobetrag, den Beschäftigte erhalten, fällt bei 20 Prozent weniger Arbeitszeit aber nicht automatisch 20 Prozent geringer aus. Wer ihn vorab berechnen möchte, kann den Onlinerechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. Mit den Chef:innen kann man auch im Vorhinein ausmachen, länger als 5 Jahre zu reduzieren, und gegebenenfalls auch beim Gehalt verhandeln.
Verwendete Quellen: Zeit Online, Hans-Böckler-Stiftung, Onlinerechner des Bundesfinanzministeriums
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