In diesem Jahr entfällt das „Nebenkostenprivileg“ für Vermieter:innen. Das hat Auswirkungen auf den Fernsehempfang zahlreicher Mieter:innen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Mieter:innen müssen sich beim Kabelfernsehen umstellen und demnächst selbst um einen Anbieter für ihren Fernsehempfang kümmern. „Ab dem 1. Juli 2024 ist sonst eventuell der Fernseher schwarz“, erklärt Anne Rocke, Referentin für Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Die Verbraucherzentrale und Mieterverbände raten dazu, sich frühzeitig zu kümmern und Anbieter zu vergleichen. Derzeit klingelten auch bereits Vermittler:innen an den Wohnungstüren, um Verträge abzuschließen. Hier solle genau geprüft werden, was die Verträge beinhalteten, rät die Verbraucherzentrale.
Was ändert sich beim Fernsehempfang?
Zum 30. Juni 2024 fällt das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ weg. Vermieter:innen dürfen nach Angaben des Mieterschutzbundes Sachsen-Anhalt die Kosten für Kabelanschlüsse dann nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Vor allem in Mehrfamilienhäusern sind die Kabelgebühren derzeit häufig in den Nebenkosten inbegriffen – ob man den Anschluss nutzt oder nicht. Da die Regelung 40 Jahre alt ist und inzwischen viele Menschen Fernsehen nicht mehr ausschließlich über Kabel empfangen, wurde das Gesetz geändert.
Verbraucherzentrale und Mieterschutzbund begrüßen den Wegfall des Nebenkostenprivilegs grundsätzlich. Nutzer:innen erhielten jetzt mehr Freiheit, wie sie Fernsehen empfangen, und müssen nicht mehr für Anschlüsse zahlen, die sie eventuell gar nicht benutzen. Wer ohnehin bereits Fernsehen über einen anderen Weg empfängt, für den ändert sich beim Empfang nichts.
Wird Fernsehen dann teurer?
Die Gruppentarife für Vermieter:innen waren nach Angaben der Verbraucherzentrale häufig günstiger, so dass sich der Kabelanschluss bei einem Einzelvertrag leicht verteuern könnte: um etwa zwei bis drei Euro pro Monat.
Wie kann ich in Zukunft Fernsehen schauen?
Der Empfang über einen Kabelanschluss ist weiterhin möglich. Daneben ist aber auch der Empfang per Satellit, Internet oder eine DVBT-Antenne möglich.
Worauf sollten Verbraucher:innen achten?
Spätestens ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kabelgebühren nicht mehr auf der betreffenden Nebenkostenabrechnung auftauchen. Beim Abschluss eines neuen Vertrages rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt dazu, den Vertrag genau zu prüfen, damit auch wirklich nur die Leistungen bezahlt werden, die man auch benötigt.
War dieser Artikel interessant?