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Steuer, Sozialabgaben, Pfandpflicht: Das alles ändert sich 2024

Was im neuen Jahr 2024 auf die Verbraucher:innen zukommt
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Gutverdiener:innen müssen höhere Sozialabgaben bezahlen, der steuerliche Grundfreibetrag wird angepasst und eine neue Pfandpflicht kommt. 2024 treten viele Reformen in Kraft. Der große Überblick.

Im neuen Jahr steigen der Mindestlohn und das Bürgergeld. Restaurantbesuche könnten allerdings teurer werden, und das Heizungsgesetz tritt in Kraft. Ein Überblick, was auf Verbraucher:innen im neuen Jahr zukommt.

2024 startet mit einem höheren Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Bürgergeld steigt deutlich

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger:innen sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Grundfreibetrag und Einkommenssteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. Ursprünglich lag er bei 10.908 Euro für ledige Personen, im neuen Jahr liegt er dann bei 11.604 Euro. Für Verheiratete sind es 23.208 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls – auf 6.384 Euro pro Kind.

Kürzungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegt. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundesaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.

Mehr Geld für Pflegekräfte

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

Azubilohn

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Heizungen bei Neubauten

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein. Mehr hierzu:

Deutschlandticket

Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen. Für Studierende hatten sich Bund und Länder zuletzt auf ein verbilligtes Deutschlandticket geeinigt. Mehr hierzu:

Pflegegeld steigt

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Pflegekasse erhöht Zuschläge

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener:innen

Gutverdiener:innen sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

Konkret bedeutet das laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): Wer 70.000 Euro im Jahr verdient, zahlt im kommenden Jahr rund 20 Euro höhere Sozialabgaben pro Monat, bei 90.000 Euro sind es fast 50 Euro. Für Personen, die brutto weniger als 60.000 Euro im Jahr verdienen, ändert sich laut IW hingegen nichts.

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

E-Auto-Förderung

Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung werden 2024 strenger: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich. Unklar (Stand: Ende November) ist allerdings, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.

Blackbox fürs Auto

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

Klinik-Atlas

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürger:innen diese Informationen in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.

E-Rezept

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Normale Steuer bei Restaurantbesuchen

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden. Mehr hierzu:

Herkunft des Fleischs

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 1. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden. Mehr dazu:

Lose Deckel bei Getränken

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können.

Sanierung der Bahnstrecke Frankfurt-Mannheim

Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet, und es gibt Schienenersatzverkehr. Mehr zu den Sanierungsplänen der Deutschen Bahn:

Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.

Mautpflicht für kleinere Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

Einheitliche Ladekabel

Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.

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