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Gefahr Bluetooth-Tracker: Nützliches Hilfsmittel wird missbraucht

Bluetooth-Trackinggeräte, wie AirTags von Apple oder die Samsung Galaxy Smart Tags, sind für den Alltag praktisch.
Foto: Unsplash / Đức Trịnh

Bluetooth-Trackinggeräte, wie AirTags von Apple oder die Samsung Galaxy Smart Tags, sind für den Alltag praktisch. Aber sie werden in Deutschland zunehmend als Überwachungsmittel missbraucht, wie eine jüngste Recherche zeigt.

Apple bietet sie etwa an, oder auch Samsung: Kleine Tracker, die zum Beispiel an den Schlüsselbund befestigt werden können, um ihn per App auf dem eigenen Handy zu lokalisieren – für den Fall, dass man den Haustürschlüssel wieder einmal sucht. Doch die Gefahr des Cyberstalkings ist durch Bluetooth-Tracking-Geräte gestiegen. In Deutschland werden sie zunehmend als Stalking-Tool missbraucht, wie eine SWR-Recherche zeigt.

Denn die Geräte sind leicht zu verstecken und können Menschen metergenau verfolgen. Seit rund zwei Jahren gibt es die Bluetooth Geräte in Deutschland zu kaufen. Nun warnen IT-Expert:innen und Jurist:innen vor einer drohenden Gesetzeslücke im Anti-Stalking-Gesetz.

Die Hersteller der AirTags sind sich der Gefahr offenbar bewusst. Unternehmen wie  Apple und Samsung haben bereits mit Features gegen Stalking reagiert. So kann bei beiden Tags auf dem Smartphone nach unbekannten Überwachungsgeräten gesucht werden oder man wird per Meldung über einen unbekannten AirTag in der Nähe benachrichtigt. Aber die Features decken nicht jede Möglichkeit der Bluetooth Überwachung ab, so die SWR-Vollbild-Recherche.

Beurteilungen des Handlungsbedarfs durch Behörden gespalten

Stalking ist laut § 238 StGB strafbar. Zwar wurde das Gesetz 2021 um die Überwachung durch Spionage-Apps erweitert. AirTags wurden aber nicht in das Gesetz aufgenommen. Dies hat laut Bericht einen technischen Grund: Der Gesetzgeber berücksichtige AirTags im Gesetz nicht, da beim Stalking mit AirTags nicht in das Gerät des Opfers eingedrungen wird, so die Juristin Michelle Weber von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Die Dringlichkeit der Gesetzgebung zu Überwachung durch AirTags wird von Bund und Ländern unterschiedlich bewertet. Das Bundesjustizministerium verweist der Recherche zufolge auf fehlende gerichtliche Entscheidungen bezüglich AirTags. Ob das Gesetz nachgeschärft werden muss, werde man entscheiden, sobald Strafbarkeitslücken sichtbar werden, antwortete das Ministerium auf eine Anfrage von Vollbild.

Im Gegensatz dazu fordert beispielsweise das Bayerische Justizministerium eine umgehende Erweiterung des Anti-Stalking Gesetzes. „Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, das Gesetz der digitalen Entwicklung anzupassen“, drängt der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Situation der Betroffenen

Laut Bundeskriminalamt gab es in Deutschland über 20.000 Stalking-Anzeigen im Jahr. Und die Häufigkeit von Straftaten, bei denen AirTags benutzt wurden, wächst an. Jedoch stellen Stalking-Expert:innen fest, dass es oft schwierig sei, zu digitalem Stalking zu ermitteln. Es sei noch nicht feststellbar, wie genau Täter:innen den Standort ihres Opfers herausfinden, so der Ravensburger Polizeipräsident Uwe Stürmer im Gespräch mit dem SWR.

Da besonders oft Frauen Opfer von Stalking werden (etwa 81% laut Bundeskriminalamt), geraten Frauenhäuser mittlerweile an ihre Grenzen. Frauenhäuser erkennen außerdem eine neue Gefahr für Stalkingopfer. Früher seien Frauen in einem Frauenhaus untergekommen und waren vor Gewalt sicher. Jedoch haben Stalker:innen jetzt durch die Bluetooth Geräte rund um die Uhr die Möglichkeit, ihre Opfer zu belästigen.

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