2021 stellte die EU-Kommission ihr "Fit for 55"-Maßnahmenpaket vor. Die darin vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen der EU helfen, ihr Klimaziel für 2030 zu erreichen.
Bis 2050 will die EU klimaneutral sein – so sieht es der europäische „Green Deal“ vor. 2030 ist ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg dahin. Ein Ziel ist, die Treibhausgase bis 2030 um 55 Prozent (gemessen am Stand des Jahres 1990) zu senken. Außerdem müssen bis dahin auch alle Weichen für ein klimaneutrales Europa gestellt sein. Um diesen hohen Anspruch zu erfüllen, braucht es weitgehende Maßnahmen, unter anderem für Industrie und Verkehr. Einen Vorschlag legte die EU-Kommissionen mit ihrem „Fit for 55„-Plan vor.
"Fit for 55": Die wichtigsten Maßnahmen
Das Maßnahmenpaket besteht aus verschiedenen Vorschlägen für neue Gesetze oder Änderungen von schon bestehenden EU-Rechtsvorschriften. Ziel ist es, damit die vereinbarten Klimaziele erreichen zu können. Verschiedene Vorschriften wie zum Beispiel der Emissionshandel, Treibhausgasemissionen, die Art und Nutzung von Energieressourcen und auch Kraftstoffe in der Luft- und Schifffahrt sollen angepasst werden. Im Folgenden findest du eine Zusammenfassung der Maßnahmen und wie der Status der jeweiligen Maßnahme ist. Für einen besseren Überblick des Ablaufes des Fit for 55 Maßnahmenpaketes ist auf der Seite des Europäischen Rates eine Infografik zu finden.
Verschärfung des Emissionshandels
Der Emissionshandel in der EU soll deutlich verschärft werden. In einigen Bereichen der Wirtschaft gibt es schon länger einen europaweiten Handel mit CO2-Zertifikaten. Das heißt, dass Firmen, deren CO2-Ausstoß einen bestimmten zulässigen Wert übersteigt, für ihre überzähligen Emissionen Ausgleichs-Zertifikate einkaufen können. Diese sind in ihrer Zahl begrenzt. Der Emissionshandel soll im Rahmen von „Fit for 55“ auf die Sektoren Wärme und Verkehr ausgeweitet werden. Zudem will die EU die Menge der Zertifikate verringern, was diese teurer machen würde – und damit für Firmen den Anreiz senken soll, selbst zu viel CO2 zu verbrauchen.
Für den Luftverkehr wurde eine vorläufige Einigung getroffen und die Marktstabilitätsreserve für den Emissionshandel wurde vom Rat förmlich angenommen.
Grenzausgleichsmechanismus
Wenn andere Staaten weniger strenge Umwelt- und Klimaschutzvorgaben aufstellen als die EU, haben europäische Unternehmen gegenüber ausländischer Konkurrenz einen Nachteil. Die Abwanderung von Firmen und somit Carbon Leakage – das „Verschieben“ von emissionsreichen Industrien in Länder mit laxeren Umweltregeln – droht. Dies will die EU-Kommission durch einen Grenzausgleichsmechanismus verhindern. Unternehmen, die Rohstoffe wie Stahl oder Zement aus Ländern mit niedrigeren Umweltstandards importieren, sollen eine Abgabe zahlen.
Der Rat und das Europäische Parlament haben sich vorläufig für das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) geeinigt. Außerdem hat der Rat im April 2023 neue Vorschriften förmlich angenommen.
Fit for 55: Der Klima-Sozialfond
Die EU-Kommission plant, mithilfe der Einnahmen aus dem Emissionshandel und dem Grenzausgleichsmechanismus einen sozialen Klimafonds einzurichten. Dieser soll einerseits weniger reichen EU-Staaten beim Ausbau der Ladeinfrastruktur von Elektroautos helfen. Die bessere Ladeinfrastruktur, also ein Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, ist essenziell. In vielen europäischen Ländern ist die Abdeckung mit Ladesäulen noch mangelhaft. Andererseits könnten auch einkommensschwache Haushalte Hilfen aus diesem Klima-Sozialfonds erhalten, beispielsweise für die Renovierung ihres Hauses.
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament erzielten schon im Dezember eine Einigung und seit April und Juli 2023 hat der Rat die jeweiligen neuen Vorschriften angenommen.
Treibhausgasemissionen
Dass die Treibhausgasemissionen reduziert werden müssen, ist keine Neuheit. Die Vorschläge des Maßnahmenpaketes Fit for 55 bezüglich der Reduktion wurden sowohl vom Rat als auch vom Parlament angenommen.
Die jährlichen Ziele für die Mitgliedsstaaten sollen verbindlich sein. Dabei geht es um die Sektoren Straßenverkehr und inländischer Seeverkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und auch kleine Industriebetriebe. Anstatt der 2005 angesetzten 29 % sollen in den genannten Bereichen bis 2030 40 % eingespart werden. Außerdem sollen auch die Ziele in den Bereichen der Landnutzung und Forstwirtschaft und der Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge angepasst werden.
Fit for 55: Der Energiesektor
Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU soll steigen. Der derzeitige Wert von 32 % soll auf 40 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix gesteigert werden. Ein Schwerpunkt liegt in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie, wo der Ausbau und die Integration von erneuerbaren Energien bisher langsamer voranging. Diese Maßnahme wurde vom Rat im Oktober 2023 schon verabschiedet.
Weiterhin werden die Ziele für die Reduktion des Endenergieverbrauches für die Mitgliedstaaten angepasst und der Rat hat im Juli 2023 die passenden Richtlinien dazu verabschiedet. Sobald die Vorschriften im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, werden sie zu EU-Recht.
Weitere Maßnahmen
- Kerosin-Steuer: Für innereuropäische Flüge will die EU-Kommission einen Mindeststeuersatz für Kerosin einführen. Dieser soll schrittweise ansteigen. Zudem soll der Flugzeugtreibstoff in Zukunft einen gewissen Anteil nachhaltiges Flugbenzin enthalten.
- Schifffahrt: Bei Schiffen will die EU-Kommission ebenfalls Vorgaben zum Kraftstoff machen, damit Schiffsdiesel & Co. klimafreundlicher werden. Zudem sollen Emissionsreduktionsziele definiert werden.
- Methanemissionen: Methan ist nach CO2 das zweitwichtigste Treibhausgas. Auch diese Emissionen sollen sinken und die Ziele der einzelnen Mitgliedstaaten sollen angepasst werden.
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Überarbeitet von Lena Kirchner
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