Neue Regel bei Zugverspätungen: Zählt sie auch bei Winterwetter? Von dpa und Laura Gaida Kategorien: Mobilität & Verkehr Stand: 1. Dezember 2023, 13:43 Uhr Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa Durch neue EU-Regeln ist „extremes Wetter“ als möglicher Ausschlussgrund für Entschädigungen bei Bahnverspätungen ins Spiel gekommen – wie verhält es sich mit dem aktuellen Winterwetter? Die Deutsche Bahn antwortet. Bei größeren Zugverspätungen infolge des Winterwetters können Reisende der Deutschen Bahn auf die in solchen Fällen vorgesehenen Entschädigungen pochen. Das hat eine DB-Sprecherin auf Nachfrage bestätigt. Das aktuelle Wetter sei kein unvorhergesehenes, extremes Wetterereignis – insofern kämen die Fahrgastrechte vollumfänglich zur Anwendung und alle Verspätungsfälle würden wie üblich entschädigt. Seit dem Sommer gibt es neue Regeln Zum Hintergrund: Die EU-Bahngastrechteverordnung wurde im Juni 2023 novelliert – anders als zuvor werden darin außergewöhnliche Umstände aufgezählt, bei denen Bahnunternehmen Entschädigungsansprüche ablehnen können, darunter „extreme Witterungsbedingungen“. Verbraucherschützer:innen hatten die Befürchtung geäußert, dass Bahnunternehmen Entschädigungen künftig womöglich häufiger mit Verweis auf extremes Wetter ablehnen. Die Deutsche Bahn wiederum hatte seinerzeit betont, dass etwa gewöhnliche Unwetter davon ausgenommen seien und man bei tatsächlich extremen Wetterverhältnissen auch künftig Kulanz zeigen wolle. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa Wie du vor Weihnachten noch an günstigere Bahn-Tickets kommst Um Weihnachten möglichst günstig mit der Bahn in die Heimat fahren? Oder vielleicht für jemand anderes das Ticket buchen? Die… Weiterlesen Die Entschädigungen bei Verspätungen Im Normalfall, sofern also keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, steht Fahrgästen bei Verspätungen ab 60 bis 119 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Bei Verspätungen ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Weitere Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind etwa Kabeldiebstähle oder Personen im Gleisbereich. Wichtig zu wissen: Weitere Fahrgastrechte bleiben von der Frage, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, unberührt. Einen Überblick über Bahn-Fahrgastrechte gibt es zum Beispiel auf den Webseiten der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), des Europäischen Verbraucherzentrums und auch als FAQ bei Deutschen Bahn. Foto: CC0 Public Domain / Pixabay – Erich Westendarp; unsplash – Mika Baumeister Fahrplan der Deutschen Bahn: Das ist neu seit 10. Dezember 2023 Der Bahn-Fahrplanwechsel im Dezember 2023 bringt für Fahrgäste spürbar mehr Angebot. Pünktlicher wird die Bahn dadurch vorerst aber nicht -… Weiterlesen ** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos. War dieser Artikel interessant? 9 0 Vielen Dank für deine Stimme! HOL DIR DEN UTOPIA NEWSLETTER Leave this field empty if you're human: