Die Europäische Union (EU) verbietet nach und nach den Verkauf von Mikroplastik. Vor allem Kosmetikprodukte sind betroffen. Im Internet kursieren teils Falschinformationen. Die neuen Regeln zum „Glitzerverbot“ im Überblick.
Der Verkauf von Mikroplastik in verschiedensten Bereichen wird in der Europäischen Union schrittweise verboten. Durch neue Regeln der EU-Kommission wird in Zukunft der Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, ebenso von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen. Das geht aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde hervor.
Das Verbot betrifft demnach beispielsweise Granulatmaterial auf Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings oder Glitter, ebenso Spielzeug und Pflanzenschutzmittel.
Sich einen Vorrat wegen des „Glitzerverbots“ zulegen?
In den sozialen Medien kursieren derzeit viele Falschinformationen. Auf Instagram-Reels und TikTok-Videos sind Menschen zu sehen, wie sie in Drogeriemärkten Aufsteller mit Lidschattenpaletten leerräumen – um sich einen Vorrat wegen des „Glitzerverbots“ zuzulegen.
Dabei ist dieses Hamstern unbegründet. Bei Kosmetikern wird vorerst nur loser Glitzer verboten, nicht etwa Glitzer-Lidschatten oder -Highlighter in Form von gepresstem Puder. Heißt gleichzeitig: Konventioneller loser Glitzer, wie er in Nagelstudios oder für Karneval verwendet wird, ist innerhalb der EU nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission stellt klar: Löst sich Glitter nicht ab – zum Beispiel weil er „integraler Bestandteil“ eines Produkts ist – steht er weiterhin zum Verkauf. Als Beispiel nennt die Behörde Glitterkleber. Das Verkaufsverbot für entsprechende mikroplastikhaltige Kosmetika tritt am 15. Oktober in Kraft. Die anderen Maßnahmen, die sollen nach und nach in den kommenden Jahren umgesetzt werden.
Trotzdem müssen Lieberhaber:innen nicht per se auf loses Glitzer verzichten: Für die betroffenen Produkte gibt es inzwischen umweltverträglichere Alternativen, die unter „Bio-Glitzer“ firmieren. Aber auch Bio-Kunststoffe können der Umwelt schaden.
Vom Kosmetika-Verbot sind außerdem Produkte betroffen, denen festes Mikroplastik zugesetzt wurde – etwa Mikroperlen, die zum Beispiel in Peelings verarbeitet werden. Ebenso Mikroplastik, das Kosmetika eine spezifische Textur, Farbe oder einen Duftstoff verleiht, dürfen künftig nicht mehr zum Einsatz kommen.
Es gibt auch Ausnahmen des Mikroplastik-Verbots
Mit dem Begriff Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere mit Größe von weniger als fünf Millimetern bezeichnet. Die Partikel reichern sich in Tieren, einschließlich Fischen und Schalentieren, an und können daher auch in Lebensmittel gelangen. Die neuen Vorschriften sollen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.
Das Verbot von Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen soll laut Kommission nach acht Jahren gelten – „um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen“.
Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben nach vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimmte Ausnahmen.
Vom Verkaufsverbot betroffenen Produkte
Eine beispielhafte Liste der vom Verkaufsverbot betroffenen Produkte hat die EU-Kommission veröffentlicht:
- Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen
- Gesichtspeelings und anderen Kosmetik-Produkten, die festes Mikroplastik enthalten
- Loser Glitzer, was zum Beispiel beim Nageldesign oder zum Schminken genutzt wird
- Detergenzien und Weichmacher
- Düngemittel und Pflanzenschutzmittel
- Spielzeug
- Arzneimittel und Medizinprodukte
Wann tritt welches Verbot in Kraft?
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zudem einen ausführlichen Überblick mit Daten der einzelnen Verbote erstellt:
- Mikroplastikhaltige Kosmetika wie Glitzer und Peelings sind seit dem 15. Oktober verboten.
- Am 17. Oktober 2027 sind davon auch auszuspülende Produkte wie Shampoos oder Duschgele betroffen.
- Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel sowie Wachse, Poliermittel sowie Lufterfrischer sind ein Jahr später, bis zum 17. Oktober 2028, mikroplastikfrei.
- Am 17. Oktober 2029 gilt das Mikroplastik-Verbot ebenfalls für Haut- und Haarpflegeprodukte, darunter Bodylotions oder Haargele. Bis dahin dürfen auch synthetische Polymermikropartikel, die etwa in Parfüms zum Einsatz kommen, nicht mehr genutzt werden.
- Einstreugranulat für Sportplatzböden müssen bis zum 17. Oktober 2031 die neuen Regeln erfüllen.
- Bis zum 17. Oktober 2035 müssen gemäß des Verbots die Inhaltsstoffe von Lippenstiften, Nagellacken und Make-up angepasst werden.
Quellen: Material der dpa, Q&A EU-Kommission, Pressemitteilung EU-Kommission, Verbraucherzentrale
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