Die Post hat Probleme. Zu wenige Postfilialen auf dem Land, Beschwerden bei den Zustellungen, Personalnot. Die Ampelkoalition will das Postgesetz novellieren, einem Bericht zufolge prüft die Post jedoch den Ausstieg aus der Briefzustellung. Was würde das für Verbraucher:innen bedeuten?
Die Deutsche Post kämpft derzeit mit Problemen. Zu wenige Postfilialen auf dem Land, Beschwerden bei den Zustellungen, Personalnot, reduzierte Öffnungszeiten. Um den Druck auf die Post zu erhöhen, fordert die Bundesnetzagentur eine Sanktionsmöglichkeit – sprich: Buß- oder Zwangsgelder. Dies könnte in der Postgesetz-Novelle geregelt werden. Tatsächlich will die Ampelkoalition das veraltete Postgesetz erneuern. Wie die Welt nun aber berichtet, überlegt die Post aus der sogenannten Universaldienstleistung auszusteigen. Das würden Verbraucher:innen empfindlich zu spüren bekommen.
Mit Universaldienstleistungen ist das Angebot von Postleistungen gemeint, die bundesweit stattfinden sollen. Etwa die Annahme und Zustellung von Briefen. Würde die Post aus diesem Service aussteigen, ginge die Pflicht zu einer flächendeckenden Zustellung an den Staat zurück. Rechtlich ist dieser Schritt durch das zuständige Postgesetz möglich. Theoretisch kann auf Basis dessen der gesamte Briefdienst aufgekündigt werden.
Post streicht Universaldienstleistung? Betriebsräte sind alarmiert
Der Bund müsste dann einen Weg finden, Postdienstleistungen aufrecht zu erhalten. Wie die Welt schreibt, bestünde eine Option darin, dass dann statt an sechs Tagen an weniger Werktagen Briefpost zugestellt werden könnte. Was das mit der ohnehin schon schwierigen Lage im ländlichen Raum machen würde, ist derzeit unklar.
Nach Informationen der Welt hat es vergangenen Dezember ein Treffen zwischen Manager:innen des Bereichsvorstands Betrieb der Post und der Bundesnetzagentur gegeben, die Beschwerden entgegen nimmt, da sie die Postzustellung überwacht. Demnach habe man damals „auf Arbeitsebene“ über rechtliche Schritte zum Ausstieg aus dem Universaldienst gesprochen. Laut Bericht sind auch diverse Betriebsräte der Post alarmiert. Der Rückzug aus dem Universaldienst sei „eine ernsthafte Option“, die angeblich intern gegenüber den Betriebsräten signalisiert worden sei.
Die Folge: Ein Flickenteppich in der Zustellung von Briefen?
Laut Welt hat die Bundesnetzagentur bei Aufkündigung des Briefdienstes durch die Post die Möglichkeit, den Konzern zwar zur Übernahme der Briefzustellungen zu verpflichten. Allerdings kann das Unternehmen eine Ausgleichszahlung für den „wirtschaftlichen Nachteil“ verlangen. Das wiederum zöge eine Ausschreibung der zu übernehmenden Dienstleistung nach sich. Den Zuschlag würde wahrscheinlich das Zustellunternehmen bekommen, das die geringste Ausgleichszahlung verlangt.
Die mögliche Folge: Ein Flickenteppich in der Zustellung von Briefen. „In den Städten würde die Deutsche Post weiterhin Briefe verteilen und vielleicht mit Zustellorganisationen von Subunternehmern zusammenarbeiten“, lautet ein Szenario laut Welt. Aber die vollständige Zustellung durch Fremdfirmen, insbesondere im ländlichen Raum, ist denkbar.
Beschwerden über die Post haben sich verdreifacht
Die Post ist seit einiger Zeit wegen Problemen bei den Zustellungen in der Kritik: Die Personaldecke war im vergangenen Jahr mancherorts so dünn, dass Briefe arg verspätet oder gar nicht ankamen. Die Zahl der Beschwerden von Verbraucher:innen bei der Bundesnetzagentur hat sich 2022 im Vergleich zu 2021 in etwa verdreifacht. Die Post selbst betont laut Bericht, mit dem Universaldienst einen „wichtigen Beitrag zur Grundversorgung weiterhin leisten“ zu wollen.
Allerdings unter Bedingungen, wie ein Sprecher der Welt mitteilte: „Damit die Post den eingeschlagenen Weg der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit beibehalten kann, muss die künftige Regulierung es aber möglich machen, dass das Unternehmen die dafür erforderlichen Investitionen auch verdienen kann.“
Tatsächlich plant die Ampelkoalition das veraltete Postgesetz zu novellieren. Es wurde zuletzt 1999 grundlegend überarbeitet, also in einer Zeit, als Briefe viel wichtiger waren als im heutigen Internetzeitalter. Hierzu will das Bundeswirtschaftsministerium bald Eckpunkte vorlegen, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion hervorgeht. Danach will das Ministerium im Laufe des Jahres eine erste Fassung des Gesetzentwurfs erstellen.
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