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Preiserhöhung zwischen Supermarktregal und Kasse – wie kann das sein?

Ärger im Supermarkt: Preiserhöhung zwischen Regal und Kasse
Foto: CC0 / Pixabay / Squirrel_photos

Nicht selten passiert es, dass Kund:innen im Supermarkt letztendlich deutlich mehr für ein Produkt zahlen müssen als eigentlich am Preisschild ausgewiesen. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, woran das liegt.

In den letzten Monaten stiegen die Supermarktpreise infolge der Inflation rapide an, was viele Verbraucher:innen belastet. Manchmal kommt es sogar vor, dass die Ware an der Kasse teurer sind als im Regal ausgewiesen. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) berichtet, dass sich Beschwerden über diese Praxis häufen.

Der Grund: Einige Händler:innen würden die Preisauszeichnung nicht korrekt pflegen, insbesondere bei Sonderangeboten, deren Preisschilder oft zu spät ausgetauscht werden. So kommt es der VZHH zufolge vor, dass Mitarbeitende die Preisschilder erst dann anpassen, wenn die Aktion schon wieder vorbei sei. Obwohl die Preise im Kassensystem dann aktuell sind, bleiben die Preisschilder am Regal noch die alten. Folglich müssten Kund:innen an der Kasse letztendlich wieder den Originalpreis bezahlen.

Deshalb würden Beschwerden auch häufig an Tagen gemeldet, an denen Verkaufsaktionen beendet oder auch begonnen werden. Denn manchmal seien die Händler:innen auch zu schnell und tauschen die Preisschilder bereits am Vortag aus, obwohl die Preise erst am nächsten Tag gelten. Digitale Preisschilder sollen einfacher zu aktualisieren sein, aber auch hier gibt es offenbar Probleme, wie die VZHH berichtet.

Preisangabenverordnung oft nicht eingehalten

Obwohl die Preisangabenverordnung klare Vorgaben für Händler hinsichtlich der Preisklarheit und -wahrheit sowie der Angabe des Grundpreises bei fast allen Waren vorsieht, zeigen sich in der Praxis oft Mängel bei der Umsetzung. Die VZHH erklärt, dass die mangelhafte Umsetzung der Vorgaben ein alltägliches Phänomen ist und die Preisauszeichnungen kaum durch Behörden kontrolliert würden.

Zudem haben Verbraucher:innen kaum Möglichkeiten, gegen unkorrekte Preisauszeichnungen vorzugehen, da der „Kaufvertrag“ zwischen Kunden und Händler an der Kasse geschlossen wird – und es kein Anrecht auf den Preis am Regal gibt. Wenn Kund:innen jedoch vom Kauf einer Ware zu einem höheren Preis zurücktreten möchten, können sie dies tun.

Eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung stellt jedoch eine klare Ordnungswidrigkeit dar, denn sie verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Die VZHH empfiehlt Verbraucher:innen, sich zu melden, wenn Mängel zur Preisauszeichnung in einer Filiale gehäuft auftreten, um rechtlich gegen den Händler vorzugehen und die zuständigen Behörden zu kontaktieren.

Das steckt hinter Mogelpackungen

Ein weiteres Problem sind die sogenannten Mogelpackungen, bei denen der Inhalt geschrumpft wurde, aber das alte Preisschild mit der alten Füllmenge am Regal stehen bleibt. Verkauft wird jedoch bereits das neue Produkt mit weniger Inhalt – oft zum gleichen Verkaufspreis. Das führt laut VZHH jedoch dazu, dass der Grundpreis (z.B. pro Kilogramm oder Liter) auf dem Preisschild nicht mehr stimmt und Verbraucher:innen keine objektive Vergleichsgröße haben.

Die VZHH bietet Verbraucher:innen die Möglichkeit, Produkte zu melden, bei denen sie derart getäuscht wurden.

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