Sachsen hat seine Regelungen zum Gendern in Schulen verschärft. Dritte müssen nun eine Genderklausel unterschreiben. Für die neue Regel hagelt es Kritik, auch von Seiten der Politik – die Ausweitung sei ein „fatales Signal“.
In Sachsen gibt es seit 2021 strenge Regeln zum Gendern an Schulen: In offiziellen Schreiben, Briefen an Eltern und Unterrichtsmaterialien sind Sonderzeichen für eine gendergerechte Sprache verboten. Auch in Aufsätzen werden die Zeichen als Fehler gewertet. Das Ministerium beruft sich dabei auf das Regelwerk des Rates der deutschen Rechtschreibung. Faktisch herrscht also ein Gender-Verbot.
Nun hat das Kultusministerium die Vorgaben zu geschlechtergerechter Sprache auf Koorperationspartner:innen ausgeweitet. Das geht aus einem Schreiben hervor, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Demzufolge soll nun auch vertraglich mit Dritten etwa bei Projekten sichergestellt werden, dass keine geschlechtergerechten Formen wie der Gender-Stern, Unterstrich oder Doppelpunkt verwendet werden. Das Schreiben stammt laut Datum aus der vergangenen Woche.
Für die Verschärfung des Gender-Verbotes erntete das Kultusministerium viel Kritik. Luise Neuhaus-Wartenberg, Bildungspolitikerin der Linken im Landtag, warf dem Ministerium vor, ein „fatales Signal“ zu senden. „Niemandem sollte es vorgeschrieben werden, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden oder das zu unterlassen“, erklärte sie gegenüber der dpa.
Gender-Verbot: Dritte müssen Genderklausel unterschreiben
„In der Vergangenheit mussten wir Vereine immer wieder daran erinnern, die amtlichen Rechtschreibregeln nicht nur zu achten, sondern auch umzusetzen“, erklärt ein Sprecher des sächsischen Kultusministeriums gegenüber t-online in Bezug auf die neue Regelung. Wer künftig vom Landesamt für Schule und Bildung oder Kultusministerium für einen Schulvortrag beauftragt wird, müsste eine sogenannte Genderklausel unterschreiben. Der Sprecher betonte, dass die Ausweitung nicht gesprochene Sprache betrifft – Gendern mittels Sprachpausen ist also weiterhin möglich.
Die Verschärfung der Vorgaben betrifft auch Flyer und Handouts, die an sächsischen Schulen verteilt werden. Vereine dürfen keine Formulierungen mit Gendersternchen oder ähnlichen Zeichen verwenden.
Auch Stadt in Sachsen verbietet Sonderzeichen
Nicht nur an Schulen wird das Gendern beschränkt. Auch auf kommunaler Ebene gibt es Vorschriften. Vor kurzem hatte zum Beispiel der Zwickauer Stadtrat einem AfD-Antrag stattgegeben und beschlossen, Sonderzeichen für geschlechtersensible Bezeichnungen für Stadtverwaltung und Eigenbetriebe in interner und externer Kommunikation zu verbieten. Dies würde auch ein sächsisches Theater betreffen, welches sich medienwirksam gegen dieses Verbot wehrt, wie auch Utopia berichtet.
Verwendete Quellen: dpa, t-online
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