In einer aktuellen Meldung warnt die Verbraucherzentrale vor Phishing-Emails, die an Netflix-Kund:innen verschickt wurden. Sie fordern Nutzer:innen zur Weitergabe persönlicher Daten auf.
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor einer Betrugsversuchen durch sogenannte Phishing-Emails, die sich an Netflix-Nutzer:innen richten.
In den Emails werden Kund:innen der Streaming-Plattform auf eine vermeintlich „verdächtige Anmeldung“ aufmerksam gemacht. Ziel der Emails ist, den Netflix-Nutzer:innen sensible Daten wie Passwörter und Kreditkartendaten zu entlocken.
Netflix: Phishing-Emails versuchen, an persönliche Daten zu kommen
Laut Verbraucherzentrale enthalten die Emails den Betreff: „Warnung: Wir haben eine verdächtige Anmeldung bei Ihrem Netfliх-Konto festgestellt – Wir haben Ihr Konto aus Sicherheitsgründen gesperrt!“
In der Nachricht heißt es dann noch einmal, dass das Netflix-Konto der Nutzer:innen „aus Sicherheitsgründen“ gesperrt wurde. Um ihr Konto wieder zu aktivieren, sollen Kund:innen auf einen roten Button mit der Aufschrift „Mein Konto aktualisieren“ klicken, um eine Identitätsüberprüfung durchzuführen.
Derartige Aufforderungen sind typisch für Phishing-Betrugsversuche. Das Anklicken des Buttons leitet Nutzer:innen angeblich auf die Netflix-Webseite weiter, wo sie dann ihre persönliche Daten eingeben sollen.
Im letzten Teil der Email findet sich weiterhin eine Erklärung, wie es zu der angeblichen Konto-Sperrung gekommen ist.
So wird der Betrug erkennbar
Die Phishing-Emails wirken auf den ersten Blick seriös. Sie enthalten nicht nur das rote Netflix-Logo, sondern verwenden auch dieselbe Schriftart wie legitime Benachrichtigungen des Streaming-Dienstes.
Bei genauerem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass es sich bei den Emails um einen Betrugsversuch handelt. Erkennbar wird dies an falscher Groß- und Kleinschreibung sowie einer unpersönlichen Anrede. Vor allem jedoch die unseriöse Absendeadresse weist daraufhin, dass es sich um Phishing-Emails handelt.
Phishing Emails sollten generell unbeantwortet in den Spam-Order verschoben und gelöscht werden.
Verwendete Quelle: Verbraucherzentrale
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