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„Vermeintlich vertrauter Absender“: BKA warnt vor Betrug per WhatsApp

WhatsApp
Foto: CC0 / Pixabay / arivera

Das Bundeskriminalamt warnt aktuell vor einer Betrugsmasche über WhatsApp. Die Kriminellen gehen dabei offenbar geschickt vor, bislang sei ein Schaden in Höhe von 22 Millionen Euro entstanden. Das BKA gibt zudem Tipps, wie man den Betrug vorbeugen kann.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, warnt vor Betrugsversuchen mit dem Messenger-Diensten wie WhatsApp. In den ersten acht Monaten 2022 habe die Polizei demnach 40.000 solcher Betrugsfälle registriert, erklärte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Demnach soll bislang ein Schaden in Höhe von insgesamt 22 Millionen Euro entstanden sein. In 30 Prozent der Fälle haben die Kriminellen laut Münch Erfolg mit ihren Betrugsmaschen gehabt.

Meist finde der Betrug über WhatsApp statt, wie der BKA-Präsident erklärt: „Hier erhalten die Betroffenen von einer unbekannten Nummer eine Chat-Nachricht von einem vermeintlich vertrauten Absender mit dem Hinweis: ‚Mein altes Handy ist kaputt, dies ist meine neue Handynummer, lösche die alte und speichere die bitte ab.‘ Doch dahinter steckt ein Krimineller“, beschrieb Münch die Masche der Betrüger.“ Dem BKA zufolge geben sich die Täter:innen oft als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkel usw.) aus und würden ihre Opfert konkret mit „Mama“ oder „Papa“ ansprechen. 

BKA gibt Tipp, um Betrug auf WhatsApp vorzubeugen

„Und irgendwann kommt die Nachricht, man müsse dringend Rechnungen bezahlen, aber das eigene Onlinebanking funktioniere aufgrund des neuen Handys noch nicht. Das Ziel: eine Überweisung an die Täter“, so Münch weiter.

In einem Warnhinweis, den das BKA bereits Ende Februar veröffentlicht hat, heißt es: Mann solle unter keinen Umständen auf Geldforderungen über Messenger-Dienste eingehen. Außerdem sei es ratsam, die Personen, die angeben, eine neue Nummer zu haben, unter der bisher bekannten Nummer anzurufen. Sö könne man überprüfen, ob der angebliche Nummernwechsel wirklich stimmt.

Das ist zu tun, wenn man den Betrüger:innen zum Opfer gefallen ist

Ist man bereits Opfer des Betrugs geworden, empfiehlt das BKA, keine weiteren Geldbeträge zu überweisen. Stattdessen soll man Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache des jeweiligen Bundeslandes erstatten. Weiter rät das BKA: „Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, nehmen Sie Kontakt mit ihrem Bankinstitut auf, um die getätigten Überweisungen möglicherweise anzuhalten oder rückgängig zu machen.“

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