Die Rauchmelderpflicht regelt nicht nur, welche Gebäude mit Rauchmelder ausgestattet sein müssen, sondern auch wann diese ausgetauscht werden müssen. 2023 ist das für einige Rauchmelder der Fall.
Die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen und Häuser gilt in allen 16 Bundesländern – fällt jedoch je nach Bundesland unterschiedlich aus. Für das Jahr 2023 müssen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Rauchmelder ausgetauscht werden, sofern sie sich in einem Neubau befinden und eine 10-Jahres-Austauschvorgabe besitzen, so die Initiative Rauchmelder retten Leben.
Das liegt daran, dass in diesen drei Bundesländern die Rauchmelderpflicht für Neubauten 2013 in Kraft trat. Geräte, die nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden müssen, sind demzufolge im Jahr 2023 abgelaufen und müssen ersetzt werden.
In Sachsen müssen zudem bis spätestens Ende 2023 alle Bestandsgebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Denn die Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude gilt in diesem Bundesland erst seit Anfang Juni 2022. Bis Ende 2023 gibt es eine Übergangsfrist.
Rauchmelderpflicht: Was in den einzelnen Bundesländern gilt
In anderen Bundesländern trat die Rauchmelderpflicht schon deutlich eher oder aber später in Kraft. Es gibt dabei unterschiedliche Regelungen für Neubauten und Bestandsbauten. In allen Bundesländern sind Vermieter:innen beziehungsweise Eigentümer:innen für die Installation des Rauchmelders verantwortlich. Ob diese jedoch auch für die Wartung zuständig sind oder diese Pflicht für Mieter:innen gilt, unterscheidet sich wiederum von Bundesland zu Bundesland.
In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind jeweils die Mieter:innen für die Wartung verantwortlich. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ betont jedoch, dass Vermieter:innen laut geltendem Mietrecht immer dazu verpflichtet sind, Rauchmelder betriebsbereit zu halten. Diese Regelung könne abweichende Landesbauordnungen in den einzelnen Bundesländern verdrängen.
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Seit wann in den einzelnen Bundesländern die Rauchmelderpflicht gilt, ist in der folgenden Liste aufgeführt:
- Baden-Württemberg: 2013 (Neubauten) / 1.1.2015 (Bestandsbauten)
- Bayern: 2013 / 1.1.2018
- Berlin: 2017 / 1.1.2021
- Brandenburg: 2016 / 1.1.2021
- Bremen: 2010 / 1.1.2016
- Hamburg: 2006 / 1.1.2011
- Hessen: 2005 / 1.1.2015
- Mecklenburg-Vorpommern: 2006 / 1.1.2010
- Niedersachsen: 2012 / 1.1.2016
- Nordrhein-Westfalen: 2013 / 1.1.2017
- Rheinland-Pfalz: 2003 / 12.7.2012
- Saarland: 2004 / 1.1.2017
- Sachsen: 2016 / bis spätestens 31.12.2023
- Sachsen-Anhalt: 2009 / 1.1.2016
- Schleswig-Holstein: 2005 / 1.1.2011
- Thüringen: 2008 / 1.1.2019
Wichtig: Nicht alle Rauchmelder müssen erst nach zehn Jahren ausgetauscht werden, einige schon nach fünf oder acht Jahren. Laut der Initiative sollte auf der Innenseite des Geräts deutlich angegeben sein, wann es hergestellt wurde, sowie wann es ausgetauscht werden muss.
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