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Wie viel Wohngeld steht mir zu? Online-Rechner zeigt es dir

Wohngeld-Rechner: Wie viel steht jeder Person zu?
Foto: Unsplash Kelly Sikkema / Screenshot BMWSB

Das reformierte Wohngeld soll mehr Menschen in Deutschland finanziell entlasten. Doch wer hat Anspruch? Mit dem Wohngeld-Rechner der Bundesregierung können Betroffene prüfen, ob und wie viel staatliche Unterstützung ihnen zusteht.

Mehr Menschen werden seit Januar 2023 mit einem staatlichen Zuschuss entlastet: Bis zur Reform haben rund 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten. Nun sind es nach Angaben der Bundesregierung drei Mal so viele. Die neue staatliche Unterstützung nennt sich daher „Wohngeld Plus“.

Der Wohngeldbetrag steigt um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Hilfe können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben – beziehungsweise, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Das gilt sowohl für Mieter:innen als auch für Eigentümer:innen von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen.

Hier finden Menschen den Wohngeld-Rechner der Bundesregierung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat nun auf seiner Seite einen neuen Wohngeldrechner zur Verfügung gestellt. Zu finden ist er hier. Personen können so vorab prüfen, ob sie Anspruch auf Unterstützung haben – und wie hoch die Leistung ausfallen könnte.

Der Wohngeld-Rechner dient dabei nur als erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Anspruch kann nur die zuständige Behörde geben.

Drei Faktoren entscheiden über Anspruch auf Wohngeld

Ob eine Person Wohngeld in Anspruch nehmen kann und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Sie werden im Wohngeld-Rechner berücksichtigt. Die genaue Wohngeldhöhe wird laut Bundesregierung vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.

Antragsformulare erhalten Interessierte bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhält man auch eine umfassende Beratung. Die Kosten der Wohngeldreform werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

Einen entsprechenden Überblick zum Wohngeld hat die Bundesregierung hier online gestellt.

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