Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) warnt vor pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen.
Konsumenten von Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Inhaltsstoffen sind nach Ansicht des BAH derzeit nicht ausreichend geschützt. Denn allzu oft kommen die Nahrungsergänzungsmittel mit nicht abschließend geprüften Gesundheitsaussagen daher. Kurios: Nahrungsergänzungsmittel müssen Aussagen zu gesundheitlicher Wirkung, sogenannte Health Claims, eigentlich belegen – bei pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln ist das nicht so.
Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel dürfen viel behaupten
Angaben zur gesundheitsfördernden Wirkung müssen bei Nahrungsergänzungsmitteln belegt sein und von der EU-Kommission genehmigt werden – so will es eigentlich die EU-Gesetzgebung. „Seit 2010 ist die im europäischen Recht vorgesehene Prüfung jedoch bei Pflanzen aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausgesetzt“, so Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des BAH.
Weiser fordert eine konsequente Umsetzung der Health-Claims-Verordnung, denn nur so könne der Verbraucher vor Irreführung geschützt werden. Denn für Konsumenten ist es oftmals nicht erkennbar, ob es sich bei einem pflanzlichen Produkt um ein geprüftes und zugelassenes „Arzneimittel“ handelt, dessen Wirkung belegt wurde, oder um ein „pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel“, das viel behaupten kann, ohne es belegen zu müssen – zumindest solange die Bewertung noch nicht abschlossen ist.
Die Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Lebensmittelhersteller nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen nur verwenden dürfen, wenn diese auf einer von der EU geprüften Positivliste aufgeführt sind. Die Bewertung von Health Claims für Pflanzen, die bei pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden, hat die Kommission jedoch auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) begründet die Unterbrechung der Prüfung folgendermaßen: Pflanzliche Substanzen können sowohl Bestandteil traditioneller pflanzlicher Heilmittel als auch von Lebensmitteln sein. So werden sie rechtlich unterschiedlich eingestuft, für ein und dieselbe Substanz gibt es jedoch unterschiedliche rechtliche Anforderungen – je nachdem ob sie in einem Lebensmittel oder einem Arzneimittel steckt. „Dies kann zu einer Ungleichbehandlung von pflanzlichen Produkten auf dem EU-Markt und zu einer möglichen Irreführung des Verbrauchers führen.“, so das BVL.
Die Bewertung der sogenannten „botanicals“ ist also kompliziert und die Kommission benötigt dafür mehr Zeit. Dennoch ist die Einschätzung von Qualität und Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln derzeit selbst für Fachleute schwer und Verbraucher sind potentiellen Risiken ausgesetzt.
Interessant ist das auch im Umfeld der „Superfoods„. Für deren gesundheitsfördernde Eigenschaften fehlen ebenfalls weitgehend wissenschaftliche Nachweise. „Die meisten Aussagen zu Superfoods stammen von gewerblichen Anbietern, einzelnen Beratern oder Interessengruppen. Dabei überwiegen Anekdoten und Erfahrungsberichte. Scharlatanerie ist weit verbreitet“, so die Verbraucherzentrale NRW.
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