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Akku leer – was tun bei 49-Euro-Ticket-Kontrolle?

Das 49-Euro-Ticket gilt oft nicht bei leerem Akku
Foto: CC0 / Pixabay / NoName_13

Das Deutschlandticket ist praktischerweise als digitale Version erhältlich. Doch wie soll man bei einer Kontrolle das 49-Euro-Ticket vorzeigen, wenn der Akku leer ist? Wir verraten dir, was du in so einer Situation machen kannst.

Egal ob per Bus, Zug oder U-Bahn: Mit dem 49-Euro-Ticket kannst du den Regionalverkehr in ganz Deutschland nutzen. Das Ticket dafür gibt es entweder als Chipkarte oder ganz praktisch in digitaler Version für das Smartphone, zum Beispiel in der App der Deutschen Bahn. Doch so ein Handy-Ticket hat auch seine Tücken. Während du mit dem 49-Euro-Ticket unterwegs bist, kann zum Beispiel der Akku leer werden und nicht in jedem Bus oder Zug gibt es die Möglichkeit, diesen wieder aufzuladen. Musst du bei einer Kontrolle dann mit einer Strafe rechnen, wenn du deinen Fahrschein nicht vorzeigen kannst? 

49-Euro-Ticket: Leerer Akku und die Konsequenzen

Reisen mit 49-Euro-Ticket, das wegen eines leeren Akkus aber nicht vorzeigbar ist, gilt oft als Schwarzfahren.
Reisen mit 49-Euro-Ticket, das wegen eines leeren Akkus aber nicht vorzeigbar ist, gilt oft als Schwarzfahren.
(Foto: CC0 / Pixabay / Foundry)

Wirst du kontrolliert und kannst dein Ticket nicht vorzeigen, liegt es laut den FAQ der Deutschlandticket-App im Ermessen der kontrollierenden Person, ob es sich dabei um Schwarzfahren handelt oder nicht. Das kann sich von Verkehrsunternehmen zu Verkehrsunternehmen unterscheiden. 

Die Deutsche Bahn weist zum Beispiel darauf hin, dass es bei einem nicht vorzeigbaren 49-Euro-Ticket (ob infolge eines leeren Akkus oder einer anderen technischen Störung des Handys) zu einer Fahrpreisnacherhebung kommt. Denn wenn du merkst, dass dein Handy-Akku leer ist, musst du bereits vor Fahrtantritt ein anderes gültiges Ticket als Ersatz zum 49-Euro-Ticket erwerben. 

Bei einer Fahrt ohne verfügbares Deutschlandticket kann also eine Strafe fürs Schwarzfahren anfallen. Dieses sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 Euro. Bei der Ticketkontrolle werden außerdem dein Name und weitere Daten aufgenommen.

49-Euro-Ticket: So gehst du bei leerem Akku vor

War dein Akku leer, kannst du einen Großteil des Bußgeldes zurückbekommen
War dein Akku leer, kannst du einen Großteil des Bußgeldes zurückbekommen
(Foto: CC0 / Pixabay / Firmbee)

Allerdings musst du nicht die kompletten 60 Euro zahlen. Schließlich besitzt du ja ein gültiges Monatsticket, das auf deinen Namen ausgestellt ist. Du hast also die Chance, einen Großteil des Geldes wiederzubekommen oder erst gar nicht zahlen zu müssen.

Das kannst du tun: 

  • Lege dein 49-Euro-Ticket mitsamt dem Bußgeldbescheid dem zuständigen Verkehrsbetrieb vor. Das kannst du entweder vor Ort am Schalter oder per Kontaktformular im Internet erledigen. 
  • Das sollte allerdings relativ schnell passieren. Viele Verkehrsbetriebe haben eine Frist, was die Rückerstattung des Geldes betrifft. Oft endet diese bereits nach sieben Tagen. 
  • Das Verkehrsunternehmen gleicht dein 49-Euro-Ticket mit den Daten ab, die die kontrollierende Person von dir aufgenommen hat. 
  • Je nachdem, wie kulant das Verkehrsunternehmen ist, kann es sein, dass du nur eine Bearbeitungsgebühr für deinen Fall zahlen musst. Diese liegt, wie zum Beispiel bei der S-Bahn München, bei ungefähr sieben Euro. 

Auch wenn du einen großen Teil deines Geldes wieder zurückbekommst, solltest du vor jeder Reise mit dem 49-Euro-Ticket drauf achten, dass dein Akku vollständig aufgeladen ist. Das erspart dir Stress und zusätzlichen Aufwand. Hast du eine längere Strecke vor dir, kannst du zusätzlich noch eine Powerbank mitnehmen, mit der du den leeren Akku im Notfall wieder aufladen kannst. 

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