Fahrgastrechte sollen dich als Verbraucher:in schützen. Wann und wie man Geld bei Bahnverspätungen und Zugausfällen erstattet bekommt, ist jedoch oft nicht transparent. Hier findest du deine wichtigsten Rechte im Überblick.
Bei großen Verspätungen oder gar einem Zugausfall sind Bahnunternehmen dazu verpflichtet, einen Teil des Ticketpreises zu erstatten. Das gehört zu den Fahrgastrechten. Allerdings hat sich im Juni 2023 einiges geändert, sodass jetzt eingeschränkte Fahrgastrechte gelten, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt. Das bedeutet, dass die Erstattung abhängig von verschiedenen Faktoren ist.
Die fahrgastrechtliche Lage kann daher noch unübersichtlicher wirken und dich sogar davon abschrecken, dein Geld zurückzufordern. Doch lass dich nicht entmutigen, denn das Geld steht dir in der Regel zu. Hier findest du eine Übersicht zu deinen Fahrgastrechten und Tipps, wie du bei Verspätung oder Bahnausfall dein Geld zurückbekommst.
Zugverspätung: Diese Fahrgastrechte hast du
Die Fahrgastrechte bei einer Zugverspätung hängen vom genauen Ausmaß der Verspätung ab. Folgendes gilt:
- Verspätung ab 60 Minuten: Dir stehen 25 Prozent des Fahrpreises zu.
- Verspätung ab 120 Minuten: Dir stehen 50 Prozent des Fahrpreises zu.
Dabei wird die Verspätung nicht von einzelnen Zügen entlang der Reise abhängig gemacht, sonders von der Gesamtverspätung am Zielbahnhof.
Achtung: Seit 2023 gilt mit den eingeschränkten Fahrgastrechten folgende Klausel: Wenn die Verspätung nicht im Verantwortungsbereich des Bahnunternehmens liegt, dann ist das Unternehmen nicht zur Erstattung verpflichtet. Dieser Fall liegt vor, wenn
- Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Umstände im öffentlichen Gesundheitswesen eintreten,
- Einwirkungen von dritter Seite die Verspätung verursachen (beispielsweise Betreten der Gleise, Sabotage, Polizeieingriff etc.),
- oder der Fahrgast die Verspätung selbst zu verschulden hat.
Streiks hingegen fallen in den Verantwortungsbereich der Bahn.
Tipp: Du kannst die Verspätungen der Bahn in Echtzeit verfolgen und so den Überblick über deine Reise behalten.
Zugausfall: Dann bekommst du den Preis erstattet
Wenn ein Zug komplett ausfällt, hast du folgende Fahrgastrechte:
- Du darfst kostenlos umbuchen und einen späteren Zug nehmen. Dieser darf auch zu einem anderen Bahnunternehmen gehören.
- Du kannst dir den Fahrpreis erstatten lassen, wenn du die Fahrt aufgrund der Verspätung abbrechen möchtest. Den vollen Preis bekommst du jedoch nur, wenn eine alternative Verbindung dich mehr als 60 Minuten später an den Zielbahnhof bringen würde.
- Wenn du nach Ausfall einer Verbindung mit 60 Minuten oder mehr Verspätung ankommen würdest, dann hast du das Recht auf kostenlosen Rücktransport zum Start-Bahnhof. Das Recht auf die volle Erstattung des Fahrpreises gilt auch dann.
Achtung: Einige Fahrgastrechte bei Zugausfall und Verspätung kannst du nur geltend machen, wenn es sich um eine Reisekette handelt. Mehr dazu erfährst du hier: Zugreise geplant: Warum du bei einem Fallstrick genau hinschauen musst.
Hotelübernachtung und Taxifahrt
In Fällen von Zugausfall und Bahnverspätung bekommst du nicht nur dein Geld zurück. Die Fahrgastrechte erlauben es dir auch, unter Umständen im Hotel zu übernachten oder auf ein Taxi umzusteigen. Folgendes gilt bei der Deutschen Bahn:
- Weiterreise ist nicht möglich: Wenn es aufgrund von Verspätung oder Zugausfall nicht möglich ist, die Reise am selben Tag fortzusetzen, ist das Bahnunternehmen dazu verpflichtet, eine Hotelübernachtung zu bezahlen sowie die Kosten für An- und Abreise zu übernehmen.
- Eingeschränkte Rechte: Auch hier gilt: Wenn bei der Verspätung oder dem Ausfall außergewöhnliche Umstände vorliegen, darf das Unternehmen den Hotelaufenthalt auf drei Nächte begrenzen.
In Deutschland sind die Fahrgastrechte zur Weiterfahrt mit dem Taxi ebenfalls verbraucherfreundlich. Du kannst mit dem Taxi zum Ziel fahren, wenn:
- die geplante Ankunftszeit zwischen null und fünf Uhr morgens liegt und eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar ist.
- du die letzte planmäßige Verbindung verpasst hast und den Zielbahnhof anders nicht vor null Uhr erreichen kannst.
- Es gilt dabei eine preisliche Obergrenze von 120 Euro.
Hinweis: Du musst Kosten, die extra anfallen, in der Regel zuerst selber zahlen. Später kannst du sie dir dann von dem Bahnunternehmen zurückerstatten lassen.
Nahverkehr und Zeitfahrkarten: Fahrgastrechte im Überblick
Fahrgastrechte gelten auch bei Zeitfahrkarten oder wenn du aufgrund von Verspätung oder Zugausfall auf den Fernverkehr umsteigen musst. Das Wichtigste in Kürze:
Zeitfahrkarten
Bei Zeitfahrkarten wie einem Monatsticket werden für gesammelte Verspätungen ab 60 Minuten Pauschalbeträge gezahlt. Um diese Pauschale erstattet zu bekommen, musst du die jeweiligen Verspätungen aufschreiben und am Ende des Monats gesammelt einreichen. Die Rückerstattung hängt dann von deinem Tickt und der Klasse ab.
Nahverkehr
Wenn eine Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof absehbar ist, dürfen Fahrgäste des Regionalverkehrs den Fernverkehr nutzen. Der Zug des Fernverkehrs darf dabei nicht reservierungspflichtig sein.
Achtung: Wenn du mit einem erheblich ermäßigten Ticket reist, beispielsweise dem Schöner-Tag-Ticket, gilt dieses Fahrgastrecht nicht! Auch das Deutschlandticket fällt in diese Kategorie.
Ausnahme: Die Nutzung des Fernverkehrs ist ausnahmsweise möglich, wenn die verspätete Verbindung die letzte planmäßige Fahrt mit Ankunft vor null Uhr ist oder bei einer Zugverbindung mit geplanter Ankunftszeit zwischen null und fünf Uhr eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorliegt.
In jedem Fall musst du zunächst ein Ticket kaufen. Bis zu einer Höhe von 120 Euro wird der Ticketkauf später erstattet.
Deutschlandticket
Wie bereits erwähnt, fällt das Deutschlandticket in die Kategorie der erheblich gemäßigten Tickets. Daher darfst du im Normalfall nicht auf einen Fernzug umsteigen. Dennoch kannst du Verspätungen wie oben beschrieben aufschreiben und später gesammelt einreichen.
Weitere Infos zu den Fahrgastrechten beim Deutschlandticket liest du hier:
- Eingeschränkte Fahrgastrechte fürs Deutschlandticket: Das musst du wissen
- Mit dem Deutschlandticket unterwegs: Unbedingt eine Regel beachten
Erstattung beantragen: So bekommst du dein Geld zurück
Um von deinen Fahrgastrechten Gebrauch zu machen und dein Geld nach Verspätung oder Zugausfall zurückzubekommen, hast du verschiedene Möglichkeiten.
- Online: Bei Online-Tickets kannst du die Erstattung auf der DB-Homepage oder über die DB-Navigator-App beantragen.
- Postalisch: Fülle das Fahrgastrechte-Formular aus und sende es an das Bahnunternehmen.
Zusätzliche Kosten wie Taxifahrten, Hotelübernachtungen oder Fernverkehrstickets kannst du ebenfalls online hochladen oder mit dem Fahrgastrechte-Formular einsenden.
Wichtig. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass du den Anspruch auf Erstattung bis maximal drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit einer Fahrkarte geltend machen musst.
In einem weiteren Utopia-Artikel findest du hilfreiche Tipps für Online Tools zur Buchung und Planung deiner Bahnreise.
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