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„Bitte freimachen“: Muss eine Briefmarke auf den Brief?

Bitte freimachen
Foto: CC0 / Pixabay / jackmac34

Du hast Post von einer Behörde oder einem Unternehmen bekommen und es wird um Antwort gebeten. Auf dem beigelegten Briefumschlag steht „Bitte freimachen“, aber was genau bedeutet das für dich?

Des Öfteren bekommt jede:r mal Post von Behörden, Unternehmen oder der eigenen Bank, um zum Beispiel die eigenen Daten zu aktualisieren, neuen AGBs zuzustimmen oder auch an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Dann ist in der Regel ein Briefumschlag oder eine Postkarte mit dabei, die zum Antworten dienen soll. Auf dieser kann dann zum Beispiel „Bitte freimachen“ stehen, was jedoch zu Verunsicherungen führen kann. Muss ich nun Porto bezahlen oder nicht?

„Bitte freimachen“: Muss eine Briefmarke auf den Brief?

Auch wenn du mittlerweile die oben erwähnten Angelegenheiten oft online klären kannst, gibt es immer noch Anliegen, bei denen ein Unternehmen, deine Versicherung oder auch eine Behörde eine postalische Antwort von dir benötigen. Diese ist dann eine sogenannte Werbeantwort, für die in der Regel einen Briefumschlag oder eine Postkarte nutzen kannst, die der Post beilag. Darauf steht dann für gewöhnlich „Antwort“ und zum Beispiel „Bitte freimachen“.

Das bedeutet für dich: Du musst kein Porto für die Antwort bezahlen, kannst es aber machen, wenn du das möchtest. Es ist also deine eigene Entscheidung.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auf dem Briefumschlag die folgenden Dinge aufgedruckt sind, damit du nichts bezahlen musst:

  • „Deutsche Post“
  • das Posthorn
  • „Antwort/Werbeantwort“

Nur wenn dies der Fall ist, handelt es sich bei dem Brief oder der Postkarte um eine Werbeantwort, für die der:die Empfänger:in das Entgelt übernimmt.

Bei diesen Formulierungen musst du ebenfalls nichts bezahlen

Achte darauf, dass auf nicht nur die Formulierung auf deinem Antwortumschlag oder der Postkarte steht, sondern auf Deutsche Post, sowie das Deutsche Posthorn aufgedruckt ist.
Achte darauf, dass auf nicht nur die Formulierung auf deinem Antwortumschlag oder der Postkarte steht, sondern auf Deutsche Post, sowie das Deutsche Posthorn aufgedruckt ist.
(Foto: CC0 / Pixabay / manfredrichter)

Dies ist jedoch nicht der einzige Fall, in dem du keine Portokosten zahlen musst. Wie bereits erwähnt, müssen zum einen die genannten Voraussetzungen („Deutsche Post“, das Posthorn, „Antwort/Werbeantwort“) erfüllt sein.

Wenn das der Fall ist, zeigen neben „Bitte freimachen“ auch die folgenden Formulieren an, dass du kein Porto bezahlen musst: 

  • Portofrei! Unmarkiert absenden 
  • Entgelt zahlt Empfänger 
  • Bitte freimachen, falls Marke zur Hand 
  • Das Porto zahlen wir für Sie 
  • Porto zahlt Empfänger 
  • Bitte ausreichend freimachen 
  • Gebühr bezahlt Empfänger 
  • Bitte ausreichend frankieren  

Findest du eine dieser Formulierungen sowie die anderen Voraussetzungen auf dem zurückzusendenden Briefumschlag, musst du selbst nicht für das Porto aufkommen.

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