Ein Bürgerbegehren ist ein direktdemokratisches Instrument, das zu einem Bürgerentscheid führen kann. Wie der Prozess genau abläuft, erfährst du hier.
Ein Bürgerbegehren ist gewissermaßen der Antrag zum Bürgerentscheid, wie Bundeszentrale für politische Bildung erklärt. Bei einem Bürgerentscheid haben Bürger:innen einer Gemeinde oder einer Stadt die Möglichkeit, direkt über einen politischen Sachverhalt abzustimmen. Sie fällen also anstelle des Gemeinde- oder Stadtrats eine Entscheidung. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind damit direktdemokratische Instrumente auf kommunaler Ebene. Das Pendant auf Landesebene sind Volksbegehren und Volksentscheid.
Bürgerbegehren: So läuft der Prozess ab
Die genauen Regelungen für das Bürgerbegehren in Deutschland sind durch die jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt. Einzelne Aspekte können sich deshalb von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Grundsätzlich besteht ein Bürgerbegehren jedoch aus einem Antrag und einer Unterschriftensammlung. Das Thema, zu dem ein Bürgerentscheid stattfinden soll, ist in der Regel als Ja-oder-Nein-Frage im Antrag enthalten. Die Bürger:innen können im Bürgerentscheid einem Sachverhalt demzufolge zustimmen oder ihn ablehnen.
Ziel des Bürgerbegehrens ist es dabei, einen Bürgerentscheid zu einem kommunalpolitischen Sachverhalt herbeizuführen. Dafür ist jedoch eine bestimmte Zahl an Unterschriften notwendig. Wie hoch diese ist, hängt von den jeweils geltenden Bestimmungen ab. Das Bürgerbegehren wird in der Regel vom Stadt- oder Gemeinderat geprüft.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Darum sind sie wichtig
Als Formen der Direktdemokratie sollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid etwa dazu beitragen, die Diskussion über politische Sachverhalte unter den Bürger:innen zu fördern. Das kann etwa Politikverdrossenheit entgegenwirken und das politische Interesse der Bürger:innen erhöhen. Zudem haben Personen auf diese Weise die Möglichkeit, direkt über Aspekte mitzubestimmen, von denen sie auch direkt betroffen sind.
Zwischen 1956 und 2022 haben dabei besonders viele Bürgerbegehren in Bayern und Baden-Württemberg stattgefunden. Dass sich die Zahlen zwischen den Bundesländern so stark unterscheiden, liegt dabei vor allem an den unterschiedlichen Gemeindeordnungen.
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