Im Garten zu campen ist eine einfache und günstige Idee für ein kleines Abenteuer vor der eigenen Haustür. Aber ist das überhaupt erlaubt? Hier erfährst du, was geht – und was in Deutschland verboten ist.
Zelten im Garten klingt nach einem unkomplizierten und günstigen Mikroabenteuer. Besonders für Camping mit Kindern ist der eigene Garten gut geeignet.
Doch was tatsächlich legal ist und was nicht, ist in Deutschland eindeutig geregelt. Wenn dir das Grundstück gehört, ist Campen im Garten in der Regel unproblematisch. Anders sieht es aus, wenn du fremdes Gelände nutzt oder ein großes Partyzelt aufbaust.
Campen im Garten: Grundsätzlich erlaubt
Gehört dir der Garten, kannst du dort ohne Probleme ein Zelt aufstellen und in ihm übernachten. Ob du allein unter dem Sternenhimmel schläfst oder mit der Familie ein Wochenende im Zelt verbringst – alles erlaubt. Solange das Zelt klein ist und nur vorübergehend steht, brauchst du keine Genehmigung.
Anders sieht es aus, wenn du in einem fremden Garten zelten willst. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eigentümer:innen machst du dich strafbar – das gilt rechtlich als Hausfriedensbruch.
Grundsätzlich gilt immer beim Campen im Garten: Verhalte dich rücksichtsvoll, auch wenn du auf deinem eigenen Grundstück zeltest. Hast du eine gemietete Wohnung und zeltest im gemeinsamen Garten der Hausgemeinschaft, gilt das natürlich umso mehr. Du solltest deshalb deinen Müll ordnungsgemäß entsorgen und dich an die geltenden Ruhezeiten halten.
Übrigens: Wildcampen ist in Deutschland häufig verboten. Du kannst dein Zelt also häufig nicht einfach im Wald oder Park aufstellen, sondern nur auf Privatgrundstücken oder gekennzeichneten Campingplätzen. Die genauen Regelungen dazu variieren jedoch je nach Bundesland.
Zelten im Garten: Wie groß darf das Zelt sein?
Klassische Campingzelte sind kein Problem. Sobald das Zelt aber größer ist – etwa bei einem Partyzelt oder Lagerzelt – gelten andere Regeln:
- Zelte, die eine Fläche von 75 Quadratmetern und eine Höhe von fünf Metern nicht übersteigen, dürfen im Garten für maximal drei Monate ohne Genehmigung aufgestellt werden. Nach diesen drei Monaten solltest du das Zelt entweder abbauen oder eine Genehmigung beantragen.
- Bei Zelten, die grundsätzlich größer sind als 75 Quadratmeter, brauchst du von Anfang an eine Genehmigung. Diese zählen als „fliegende Bauten“ und benötigen eine befristete Baugenehmigung der jeweiligen Bauaufsichtsbehöre.
- Wie mit fliegenden Bauten umgegangen wird, ist Sache der Länder und variiert damit teilweise je nach Bundesland. Grundsätzlich bemühen sich die Länder jedoch um eine möglichst einheitliche Regelung.
Zum Vergleich: Ein gewöhnliches Vier-Personen-Zelt hat gerade einmal eine Grundfläche von fünf bis sieben Quadratmetern und eine Höhe von maximal zwei Metern. Damit ein Zelt zu den „fliegenden Bauten“ zählt, muss es sich also wirklich um ein sehr großes Exemplar handeln.
Wenn du hingegen allein, zu zweit oder in einer kleinen Gruppe eine gemütliche Nacht im Zelt im Garten verbringen willst und dich eventuell vorher mit den Eigentümer:innen des Hauses absprichst, steht deinem Abenteuer nichts mehr entgegen.
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