Mehrere deutsche Städte verbieten inzwischen E-Scooter im Nahverkehr. Was steckt dahinter – und dürfen E-Bikes noch mit in die Bahn?
In München dürfen seit Anfang des Monats keine E-Scooter mehr in U-Bahn, Tram und Bus mitfahren. In Augsburg ist die Mitnahme seit 8. April verboten, Nürnberg plant Ähnliches. In fünf Großstädten Nordrhein-Westfalens gilt ein entsprechendes Verbot bereits seit Anfang März, in Hamburg sogar schon seit vergangenem Sommer.
Brandgefahr durch E-Scooter-Akkus
Immer mehr Kommunen folgen damit der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Der Verband empfiehlt seit Ende Februar ausdrücklich, „E-Tretroller von der Beförderung in Bussen und Bahnen auszuschließen.“ Grund für diese Empfehlung ist laut VDV der „niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko“. In einigen europäischen Großstädten habe es in Fahrzeugen bereits Brände und Explosionen gegeben.
„Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren“, warnt Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses.
Noch verbieten längst nicht alle Verkehrsbetriebe in Deutschland, E-Scooter mitzunehmen, doch der Rat des Branchenverbands ist eindeutig; ihm werden weitere Städte folgen. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall beim örtlichen ÖPNV-Betrieb zu informieren, ob die Mitnahme der elektrischen Roller noch erlaubt ist.
Übrigens: Dauerhaft verboten bleiben die E-Tretroller vermutlich nicht: „Sobald die Lücken der Sicherheitsstandards abschließend und verbindlich geklärt und geschlossen sind, können E-Scooter – wenn sie diese Standards vollständig erfüllen – auch wieder mitgenommen werden“, sagt uns VDV-Pressesprecher Lars Wagner. „Auch wir haben ein Interesse daran, dass unsere Fahrgäste ihre Mobilität so flexibel wie möglich gestalten können, also zum Beispiel auch mit E-Scootern.“
ADAC: Entscheidung nachvollziehbar
Der ADAC findet die Entscheidung der Verkehrsbetriebe, den E-Scooter-Transport zu verbieten, „nachvollziehbar“: Die Sicherheit gehe vor. Zwar sei ein Akkubrand „eher unwahrscheinlich“ – könne aber zu Gesundheitsschäden der Bus- oder Bahnfahrenden führen. Dass private E-Roller damit für die „letzte Meile“ wegfallen, bedauert man beim Automobilclub.
Der Begriff „letzte Meile“ bezieht sich auf den Weg zu und von den Haltestellen des Nahverkehrs (ÖPNV). Das Argument, man könne mittels E-Scooter für die „letzte Meile“ den ÖPNV gegenüber Fahrten mit dem Privatauto attraktiver machen, führten Hersteller und Verleiher zu Beginn des E-Scooter-Trends 2019 gerne an. Das Umweltbundesamt befand aber vor wenigen Monaten: Elektro-Roller sind bislang „kein Umweltgewinn“, sondern ersetzen derzeit vor allem Wege, die sonst zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt würden.
Übrigens: Die Empfehlung des VDV bezieht sich auf den Nahverkehr – die Deutsche Bahn erlaubt die Mitnahme von E-Tretrollern derzeit sogar kostenfrei als Handgepäck. Auch weitere Regionalbahnbetreiber haben bislang keine Einschränkungen für den Transport.
Gilt das Mitnahme-Verbot auch für E-Bikes?
Die Empfehlung des VDV, die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbieten, bezieht sich derzeit nur auf E-Scooter. Auch die örtlichen Verbote umfassen nur Elektro-Roller.
Laut dem Branchenverband sind E-Bikes, E-Rollstühle und E-Seniorenmodelle explizit nicht betroffen, „da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.“
Allerdings erlauben lokale Verkehrsbetriebe das Mitnehmen von Fahrrädern teilweise nur zu bestimmten Uhrzeiten, weil die Bahnen zu Stoßzeiten sowieso schon überfüllt sind. Die Deutsche Bahn erlaubt ausdrücklich nur Pedelecs („Fahrräder mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h“), aber keine S-Pedelecs. Fast überall ist zudem ein extra Fahrradticket notwendig und eine frühe Buchung empfehlenswert.
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