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Falsches Paket erhalten: Warum du jetzt schnell handeln musst

Falsches Paket erhalten: Warum du jetzt schnell handeln musst
Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Tagelang auf das Paket gewartet, doch beim Öffnen ist die Enttäuschung groß: Es ist nicht der erwartete Inhalt. Wie Verbraucher:innen mit dieser Situation am besten umgehen und warum schnelles Handeln wichtig ist.

Statt des bestellten Tablets ein Set Buntstifte geliefert bekommen? Die Verbraucherzentrale NRW beobachtet, dass sich falsche Paketlieferungen zuletzt häufen. Für Empfänger:innen ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann ihnen auch größere Probleme bereiten. Immerhin könnten sie die Ware nicht kommentarlos zurückschicken, um dann nicht selbst als Betrüger dazustehen. Die Verbraucherschützer:innen geben drei Tipps, wie man Falschlieferungen frühzeitig erkennt und gibt drei Tipps, die man in einem solchen Fall beachten sollte.

1. Sei schon beim Empfang aufmerksam

Wer sein Paket persönlich in Empfang nehmen kann, sollte darauf achten, dass es unbeschädigt und ordentlich verklebt ist. Außerdem kann ein Plausibilitätscheck helfen: Ist das Paket ausreichend groß und schwer für den erwarteten Inhalt? Stimmt etwas nicht, sollten Unstimmigkeiten direkt beim Empfang mit dem Lieferdienst geklärt werden. Eventuell kann es helfen, das Paket noch im Beisein des Paketboten oder der Paketbotin zu öffnen.

2. Sichere Beweise

Besteht der Verdacht einer Falschlieferung, sollten Betroffene das Öffnen des Pakets am besten per Video dokumentieren oder Zeugen hinzuziehen. Laut der Verbraucherzentrale NRW kann es sich zudem lohnen, den Paketschein aufzubewahren – auf ihm ist das Gewicht des Pakets vermerkt.

3. Setze dich zur Wehr

Eine Falschlieferung sollten Betroffene nicht einfach an den Onlineshop zurücksenden. Sonst könnte die Retouren-Abteilung annehmen, die Kundin oder der Kunde selbst habe die Ware vertauscht. Besser: Den Sachverhalt vorher dem Kundenservice melden. Stellt sich der Händler trotzdem quer, sollten sich Verbraucher rechtlichen Rat einholen und möglicherweise auch Anzeige gegen Unbekannt stellen. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen können dabei helfen. Die Chancen für eine erfolgreiche Rückabwicklung stehen so in der Regel gut, da die Beweispflicht beim Händler liegt.

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