Aufgemacht – und schnell wieder abgelegt: Behandelst du deine Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf die Gehalts- bzw. Lohnabrechnung oft lohnt.
Kannst du aus dem Kopf sagen, was in deiner letzten Entgeltabrechnung steht? Häufig verschwindet das Dokument nach einem flüchtigen Blick schnell im entsprechenden Ordner – ob digital oder analog. Es lohnt sich aber, die Abrechnung regelmäßig gegenzuchecken. Andernfalls lassen sich Beschäftigte unter Umständen Geld entgehen. Mögliche Fehler, etwa eine falsche Steuerklasse, können nämlich den monatlich ausgezahlten Betrag schmälern.
Wie oft sollte ich meine Entgeltabrechnung überprüfen?
Die Expert:innen der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 02/2024) empfehlen, den Lohnzettel oder die Gehaltsabrechnung zumindest zu Jahresbeginn – oder immer dann, wenn sich Steuerdaten geändert haben – genau zu überprüfen. Beschäftigte können der Abrechnung entnehmen, ob der Arbeitgeber etwa Freibeträge wie den Kinderfreibetrag oder Änderungen der Steuerklasse berücksichtigt hat.
Insbesondere, wenn die Höhe des monatlichen Gehalts schwankt – etwa bedingt durch Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit – sollten Arbeitnehmer:innen ihre Abrechnung auch monatlich genauer ansehen. Sind alle Dienste oder geleisteten Überstunden erfasst und korrekt berechnet? Bei Lohnzetteln gilt besondere Vorsicht: „Wer Lohn bezieht, sollte prüfen, ob tatsächlich alle geleisteten Stunden aufgeführt sind“, rät Felske.
Ratsam ist zudem ein Check, ob zugesagte Boni in der Abrechnung enthalten sind. Auch ein Blick auf die Zahl der Urlaubstage, die einem im laufenden Jahr noch zustehen, lohnt sich.
Was ist der Lohnzettel überhaupt?
Beschäftigte haben laut Gesetz Anspruch darauf, eine Entgeltabrechnung vom Arbeitgeber in Textform zu bekommen. Sowohl Lohnzettel als auch Gehaltsabrechnung gehören in die Kategorie der Entgeltabrechnung. Lohnzettel und Gehaltsabrechnung unterscheiden sich dabei in der Art der Vergütung. Beim Gehalt bleibt der monatliche Grundverdienst konstant, während beim Lohn der Auszahlungsbetrag von Monat zu Monat variieren kann – basierend auf geleisteten Arbeitsstunden oder produzierten Stückzahlen.
Welche Informationen finden sich auf der Entgeltabrechnung?
Die Entgeltabrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Das ist in Paragraf 108 der Gewerbeordnung festgelegt. Die Zusammensetzung beinhaltet vor allem Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse.
„Diese Angaben allein reichen aber nicht“, sagt Kaarina Hauer von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Hier kommt die sogenannte Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) ins Spiel. Sie legt genau fest, welche Daten in der Abrechnung enthalten sein müssen. Neben Namen und Anschrift des Arbeitgebers müssen Daten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers eingetragen sein – etwa die Adresse sowie Steuer- und Sozialversicherungsdaten.
Wie ist eine Entgeltabrechnung aufgebaut?
Grundsätzlich besteht eine Entgeltabrechnung in der Regel aus drei Abschnitten. Im Kopfteil finden sich Angaben zum Arbeitgeber und zum Beschäftigten. Der Hauptteil enthält Informationen zum Bruttolohn oder -gehalt, zu Sachbezügen, vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge. Zusätzlich werden Steuerfreibeträge, Kirchensteuerabzug, Sozialversicherungsbeiträge, persönliche Abzüge, Aufwandsentschädigungen und der Auszahlungsbetrag aufgeführt. Im Abschlussabschnitt sind die Kontodaten des Beschäftigten sowie die bisherige Gesamtsumme, die der Arbeitgeber im laufenden Jahr gezahlt hat, aufgeführt.
„Eine Gehaltsabrechnung umfasst zumeist zwei, ein Lohnzettel drei Seiten“, sagt Gregor Felske, Payrolling-Spezialist beim Personaldienstleister Randstad. Auf der dritten Seite des Lohnzettels finden sich üblicherweise Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden oder der produzierten Stückzahl mit Datum und Uhrzeit.
Das steckt hinter den Abkürzungen auf dem Lohnzettel
Wer die Entgeltabrechnung verstehen will, muss zudem wissen, was hinter gängigen Abkürzungen steckt. Ein Überblick:
- „E“ für Einmalbezug: Bezüge, die Arbeitnehmende nicht jeden Monat bekommen, etwa Urlaubsgeld
- „GB“ für Gesamtbrutto: Das regulär verdiente Gehalt sowie Zuschläge, etwa für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- „KK“ für Krankenkasse
- „KK%“ für Beitragssatz zur Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag
- „L“ für Laufender Bezug: Der regelmäßige Bezug, den der Arbeitgeber im Gegensatz zum Einmalbezug leistet
- „PGRS“ ist das Kürzel für Personengruppenschlüssel: Hierunter fallen Beschäftigungsarten wie etwa Praktikum, Ausbildung, Festanstellung, Aushilfe
Was kann ich bei Fehlern in der Abrechnung tun?
Bei Fehlern in der Abrechnung ist je nach Arbeitgeber die Lohnbuchhaltung oder Personalabteilung die Anlaufstelle. Fehler werden in der nächsten Abrechnung korrigiert, oft gekennzeichnet mit „N“ für Nachberechnung.
Was viele Beschäftigte nicht wissen: „Wenn Beschäftigte ihre Entgeltabrechnung nicht verstehen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Ihnen das Dokument erläutert„, sagt Kaarina Hauer. Weitere Anlaufstellen sind etwa Arbeitnehmerkammern oder Steuerberater.
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