Führerscheinumtausch bis Januar 2026: Bist du dabei?

Führerscheinumtausch
Foto: CC0 / Pixabay / andibreit

Für einige Autofahrer:innen steht bis Januar 2026 der Führerscheinumtausch an. Bei Nichteinhaltung der Frist drohen Bußgelder. Ob auch du deinen Führerschein noch in diesem Jahr umtauschen musst, liest du hier.

Bereits seit einigen Jahren läuft der bundesweite Führerscheinumtausch. Nach und nach müssen dabei Millionen Autofahrer:innen ihren alten Führerschein gegen eine neue Version eintauschen, die einheitlichen Kriterien entspricht. Bis 2033 müssen dabei laut der Bundesregierung alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht sein. Das soll sicherstellen, dass alle Führerscheine in Europa fälschungssicherer werden und von entsprechenden Maschinen eingelesen werden können. Neu ausgestellte Führerscheine haben bereits dieses einheitliche Format. Einige Besitzer:innen älterer Karten- oder Papierführerscheine müssen sich aber bis Mitte Januar 2026 um einen Umtausch gekümmert haben. 

Hier erfährst du, ob du betroffen bist, wie der Führerscheinumtausch funktioniert und ob du mit zusätzlichen Kosten rechnen musst. 

Frist zum 19. Januar 2026: Wer muss den Führerschein umtauschen?

Wenn dein Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, musst du demnächst den Führerscheinumtausch durchführen.
Wenn dein Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, musst du demnächst den Führerscheinumtausch durchführen. (Foto: CC0 / Pixabay / jarmoluk)

Der Führerscheinumtausch bis 2033 läuft stufenweise ab. Das soll laut Bundesregierung die Behörden entlasten und verhindern, dass es zu langen Wartezeiten kommt. Ab dem 01. Januar 1999 entscheidet das Ausstellungsdatum des Führerscheins darüber, bis wann du ihn umgetauscht haben musst (mehr dazu im nächsten Absatz).

In Kurzfassung bedeutet das:

  • Wenn dein Führerschein von 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, gehörst du zu den Autofahrer:innen, die den Führerschein bis zum 19. Januar 2026 umtauschen müssen.

Lesetipp: Jeden Tag Autofahren: Das sind die Folgen für Körper und Psyche

Führerscheinumtausch: Wer ist wann an der Reihe?

Papierführerscheine sind seit Januar 2025 nicht mehr gültig.
Papierführerscheine sind seit Januar 2025 nicht mehr gültig. (Foto: CC0 / Pixabay / Mondisso)

Die letzten Papierführerscheine (bis auf eine Ausnahme) mussten bereits bis spätestens Januar 2025 umgetauscht werden, so der ADAC. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war dabei das Geburtsjahr des oder der Inhaber:in des Führerscheins ausschlaggebend. Die bereist vergangene Staffelung sah dann laut dem Plan der Bundesregierung entsprechend so aus:

  • Geboren vor 1953 (Ausnahme): Umtausch erst bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wenn den Führerschein von 1999 bis 2013 ausgestellt wurde, entscheidet das Ausstellungsdatum (nicht das Erteilungsdatum!) darüber, wann der Schein umgetauscht werden muss. Die zukünftige Staffelung sieht so aus:

  • Ausstellungsdatum von 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Wenn du den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit zehn Euro Verwarngeld geahndet wird. ADAC schreibt, dass hier dann zwar keine Straftat vorliegt, du aber dennoch Probleme bekommen kannst, wenn du weiter mit dem alten Führerschein unterwegs bist. Bist du zum Beispiel gerade im Ausland, hast kein eigenes Auto und du willst ein Fahrzeug ausleihen, wird das ohne gültiges Führerscheindokument schwierig.

Wie läuft der Führerscheinumtausch ab?

Für den Führerscheinumtausch musst du dich auf eine kleine Gebühr einstellen.
Für den Führerscheinumtausch musst du dich auf eine kleine Gebühr einstellen. (Foto: CC0 / Pixabay / Pexels)

Um den Führerscheinumtausch zu veranlassen, kannst du diesen Schritten folgen:

  1. Buche einen Termin auf der Fahrerlaubnisbehörde deines aktuellen Wohnsitzes. 
  2. Bringe die entsprechenden Unterlagen mit (siehe nächster Abschnitt).
  3. Noch zwei bis vier Wochen erhältst du deinen neuen Führerschein.

Hinweis: Für deinen neuen Führerschein musst du eine einmalige Gebühr von etwa 25 Euro bezahlen. 

Führerschein umtauschen: Das musst du mitbringen

Für den Führerscheinumtausch brauchst du unter anderem ein gültiges Ausweisdokument.
Für den Führerscheinumtausch brauchst du unter anderem ein gültiges Ausweisdokument. (Foto: CC0 / Pixabay / webandi)

Laut offiziellen Angaben der Bundesregierungen brauchst du für einen erfolgreichen Umtausch deines alten Führerscheins folgende Dokumente:

  • deinen aktuellen Führerschein 
  • ein gültiger Personalausweis oder einen Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • eine einmalige Gebühr von etwa 25 Euro

Hinweis: Du brauchst keine zusätzlichen Dokumente, wie eine ärztliche Bescheinigung der Fahrtauglichkeit. Natürlich musst du für den Umtausch des Führerscheins auch die Fahrprüfung nicht wiederholen. Deine Fahrerlaubnis bleibt beim Umtausch unverändert erhalten. Lediglich das Format ändert sich. Der neue EU-Führerschein ist dann 15 Jahre lang gültig. Das Ablaufdatum findest du auf der Vorderseite unter der Kennzeichnung „4a“.

Führerscheinumtausch wenn du im Ausland lebst

Wenn du einen Wohnsitz im Ausland hast, musst du deinen deutschen Führerschein trotzdem gegebenenfalls umtauschen umtauschen.
Wenn du einen Wohnsitz im Ausland hast, musst du deinen deutschen Führerschein trotzdem gegebenenfalls umtauschen umtauschen. (Foto: CC0 / Pixabay / oknesanofa)

Auch wenn du im Ausland lebst, musst du deinen Führerschein umtauschen, sofern du in Deutschland Auto fahren willst. 

Das Bundesverkehrsministerium schreibt dazu: „Für Deutsche, welche im EU- / EWR-Ausland wohnen, ist die am jeweiligen Wohnort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig und wird dich entsprechend beraten.“

Im Nicht-EU-Ausland lebende Deutsche müssen laut dem Bundesverkehrsministerium einige Dinge zum Umtausch des Führerscheins beachten. In diesem Fall läuft der Umtausch so ab:

  1. Um den Führerschein umtauschen zu können, musst du einen Antrag bei einer deutschen Behörde stellen. Wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland hast, kannst du dich an eine beliebige Führerscheinstelle in Deutschland wenden. 
  2. Die Behörde schickt dir die nötigen Formulare.
  3. Du füllst alles aus und schickst es unterschrieben und mit Passfoto an die Behörde zurück.
  4. Der fertige Führerschein wird an die Botschaft oder einen deutschen Honorarkonsul im Zielland geschickt. 
  5. Dort wird deine Identität mit dem Ausweis abgeglichen und nach erfolgreicher Prüfung bekommst du deinen neuen Führerschein. 
  6. Der alte Führerschein wird an die deutsche Behörde geschickt. Wenn du ihn nicht mehr hast, kannst du das alternativ auch in einer eidesstattlichen Erklärung versichern und diese Erklärung an die Behörde schicken.

Tipp: Wenn du dich schon um deinen neuen Führerschein kümmerst, dann überlege auch, einen Erste-Hilfe-Kurs zu machen. Dieser kann im Ernstfall Leben retten.

Was sich 2025 ebenfalls ändert, das erfährst du hier: Wohngeld, Rente, Benzinpreis: Das ändert sich 2025

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