Der eine Leberfleck ist größer geworden, sein Rand wirkt verwaschen? Das kann ein (muss aber kein!) Anzeichen für Hautkrebs sein. Worauf es beim Selbst-Check der Haut ankommt – und welche Stellen man schnell vergisst.
Immer mehr Menschen mussten in den vergangenen 20 Jahren aufgrund von Hautkrebs im Krankenhaus behandelt werden. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Damit es im besten Fall gar nicht so weit kommt, ist Früherkennung wichtig.
Dafür können wir selbst etwas tun, indem wir uns unsere Leberflecke regelmäßig anschauen. Dabei kann die ABCDE-Regel helfen, wobei jeder Buchstabe für ein Warnzeichen steht, dass sich Hautkrebs entwickelt haben könnte. Die Deutsche Krebsgesellschaft gibt einen Überblick:
Hautkrebsvorsorge: Wofür A, B, C, D und E stehen
- A wie Asymmetrie: Der – neue oder bestehende – Leberfleck hat eine ungleichmäßige Form entwickelt.
- B wie Begrenzung: Der Rand des Leberfleckes ist gezackt, verwaschen, uneben oder rau.
- C wie Color (dt.: Farbe): Rosa, Grau, Braun, Schwarz: Es kommen mehrere Farben in einem Leberfleck zusammen.
- D wie Durchmesser: Der Leberfleck hat mehr als fünf Millimeter Durchmesser oder eine Halbkugelform.
- E wie Erhabenheit: Der Leberfleck ragt mehr als einen Millimeter über das Hautniveau hinaus und/oder hat eine raue und schuppende Oberfläche.
Diese Körperstellen werden schnell vergessen
Leberflecke an Armen oder Beinen springen uns schnell ins Auge. Doch sie können sich auch an Körperstellen befinden, die wir nicht so leicht im Blick haben – etwa zwischen den Fingern oder Zehen oder unter den Fußsohlen, so die Krebsgesellschaft. Auch auf der Kopfhaut können sich Leberflecke befinden.
Sinnvoll ist daher, einen Handspiegel zu Hilfe zu nehmen und vielleicht auch den Partner oder die Partnerin zu bitten: „Kannst du dir meinen Rücken anschauen, ob dir da etwas auffällt?“
Auffälligkeiten abklären lassen
Wenn einem beim Selbstcheck etwas auffällt, sollte man keine Scheu haben, diese Veränderung in der Hautarztpraxis abklären zu lassen. Der Krebsgesellschaft zufolge gilt hier das Motto: lieber einmal unnötig als einmal zu spät. Viele Praxen bieten spezielle Sprechstunden zur zeitnahen Abklärung auffälliger Leberflecke an.
Ab 35 Jahren: Anspruch auf Hautkrebsscreening
Gut zu wissen: Ab einem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening, das Hautärzt:innen, aber auch Hausärzt:innen mit entsprechender Weiterbildung durchführen können. Der Arzt oder die Ärztin sucht die Haut dabei systematisch nach Auffälligkeiten ab, die Untersuchung dauert rund zehn bis 20 Minuten.
Die Krebsgesellschaft gibt noch einen Tipp für eine gute Vorbereitung des Screenings: Nagellack von Fuß- oder Fingernägeln vorab entfernen – denn auch unter ihnen kann es zu Hautveränderungen kommen.
Hautkrebs vermeiden
Übermäßige UV-Strahlung und Sonnenbrand können Hautkrebs auslösen. Mediziner:innen empfehlen deshalb, starke Sonne zu meiden, sich durch passende Kleidung zu schützen und Sonnencreme zu verwenden:
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