Den Job zu kündigen, ist formal schnell erledigt. Wichtiger ist, vorher und nachher gut zu planen. Mit diesen Tipps kündigst du professionell und bleibst vor allem fair.
Deinen Job zu kündigen ist eine Entscheidung, die gut überlegt und auch vorbereitet sein sollte. Vor, während und vor allem nach der Kündigung solltest du immer professionell und fair bleiben – egal, was dich zu deiner Entscheidung geführt hat.
Zur Professionalität gehört auch, dass du deine Pflichten und Rechte kennst. Es gibt Regeln und Fristen für eine Kündigung, die du einhalten solltest.
Bevor du den Job kündigst
Leichtfertig solltest du dich nicht dazu entscheiden, einen Job zu kündigen. Aus einer Laune heraus die Kündigung einzureichen, weil es vielleicht Streit gab oder du dich ungerecht behandelt fühlst, ist in der Regel keine gute Idee. Sprich lieber erst einmal die beteiligten Kolleg:innen oder deine:n Vorgesetzte:n an und versucht, gemeinsam eine Lösung für das Problem zu finden. So kannst du professionell mit Konflikten im Beruf umgehen.
Du solltest auch nicht mit einer Kündigung drohen: Dein:e Arbeitgeber:in fühlt sich davon unter Druck gesetzt und das belastet euer Arbeitsverhältnis. Daher hat das Thema Kündigung beispielsweise in Gehaltsverhandlungen nichts zu suchen.
Bist du aber überzeugt, dass sich die Situation nicht verbessern lässt, kündige deinen Job professionell. Damit triffst du eine Entscheidung, die eine Lösung herbeiführt. Ganz anders als beispielsweise beim sogenannten Quiet Quitting, wenn du mental schon gekündigt hast, aber weiterhin an deinem Arbeitsplatz bleibst.
Job kündigen: Regeln und Fristen
Um deinen Job zu kündigen, musst du ein Kündigungsschreiben einreichen. Bei einer sogenannten ordentlichen Kündigung gibt es Regeln und Fristen einzuhalten. Ordentlich bedeutet in diesem Zusammenhang, alle rechtlichen und formalen Aspekte zu berücksichtigen.
Welche formalen Regeln gibt es?
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraf §623) bedarf die Kündigung der Schriftform. Kündigungen per E-Mail oder in einem Messengerdienst sind nicht gültig. Das gilt auch, wenn du eine elektronische Unterschrift hinzufügst. Dein:e Arbeitgeber:in kann unter diesen Umständen solche Kündigungen ablehnen.
Zu welchen Terminen kannst du kündigen?
Eine Kündigung reichst du entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende ein. Hat dein:e Arbeitgeber:in die Kündigung erhalten, beginnt die Kündigungsfrist.
Kündigungsfristen:
Als Arbeitnehmer:in hast du in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigungsfrist startet mit dem Tag, an dem das Kündigungsschreiben deine:n Arbeitgeber:in erreicht. Der Paragraph §622 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen.
Kündigst du also zum 15. eines Monats, ist dein letzter Arbeitstag entsprechend vier Wochen später – Mitte des nächsten Monats. Die Vier-Wochen-Frist meint also nicht einen Kalendermonat. Die gesetzliche Vier-Wochen-Frist gilt auch, wenn du deinen Minijob kündigen möchtest.
Nicht verwechseln! Für Arbeitgeber:innen gelten andere Fristen als für dich als Arbeitnehmer:in. Die Kündigungsfrist für deine:n Arbeitgeber:in verlängert sich entsprechend der Dauer, die du im Unternehmen tätig bist. Für Arbeitnehmer:innen bleibt es im Gesetz bei den vier Wochen.
Es gibt Ausnahmen:
Andere vertragliche Fristen können bestehen, wenn in deinem Arbeitsvertrag oder in dem Tarifvertrag der Gewerkschaft andere Kündigungsfristen vereinbart sind. Hast du Zweifel, welche Fristen für dich zutreffen, lies deinen Vertrag durch oder wende dich an eine:n Fachanwalt:in für Arbeitsrecht.
Probezeit: In der Probezeit kannst du innerhalb von 14 Tagen deinen Job kündigen.
Fristlose Kündigung: Arbeitnehmer:innen haben das Recht, den Arbeitsvertrag fristlos zu beenden, wenn triftige Gründe vorliegen. Wende dich bei solchen Vorfällen auf jeden Fall unverzüglich an eine:n Anwält:in. Triftige Gründe, einen Job fristlos zu kündigen, könnten beispielsweise sein:
- Mobbing oder Belästigungen.
- Du bist am Arbeitsplatz körperlich angegriffen worden.
- Du erhältst nicht den vereinbarten Lohn.
- Es gibt schwere Sicherheitsmängel an deinem Arbeitsplatz.
- Von dir wird eine strafbare Handlung erwartet, etwa Betrug oder Bestechung.
Ethische, soziale oder moralische Bedenken sind zwar kein Grund für eine fristlose Kündigung, aber für bewusstes Kündigen. Dieser Trend aus englischsprachigen Ländern, das Conscious Quitting, kommt auch in Deutschland an.
Die Formalitäten, wenn du deinen Job kündigst
Im Internet gibt es Vorlagen für Kündigungsschreiben, an denen du dich orientieren kannst. Die folgenden Punkte müssen unbedingt in deiner Kündigung enthalten sein:
- Mit einem Satz erklärst du, dass du „ordentlich und fristgerecht zum (Datum einfügen) kündigst“.
- Nenne dabei den Termin deines letzten Arbeitstages.
- Wichtig: Du musst die Kündigung handschriftlich unterschreiben.
Es ist durchaus üblich, gleich im Kündigungsschreiben um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bitten. Darin schreibt der/die Arbeitgeber:in, wie zufrieden er/sie mit deiner Arbeit war. Zusätzlich bewertet er/sie, wie du dich gegenüber Mitarbeiter:innen und Kund:innen verhalten hast.
Kündigung adressieren und einreichen
In der Regel kündigst du deinen Job bei der Personalabteilung – kennst du die zuständige Person, adressiere dein Schreiben entsprechend. Arbeitest du in einem kleinen Betrieb ohne Personalstelle, richte die Kündigung an dein:e direkte:n Vorgesetzte:n. Fair verhältst du dich, wenn du deine:n Vorgesetzte:n in einem Gespräch persönlich von deiner Kündigung informierst.
Du kannst die Kündigung mit der Post schicken, aber auch persönlich in der Personalstelle abgeben. Lass dir auf einer Kopie mit Datum bestätigen, dass die Kündigung eingegangen ist. So baust du Unsicherheiten ab, zu welchem Termin die Kündigungsfrist beginnt.
Kündigungsgrund
Wenn du deinen Job unter normalen Umständen kündigst, brauchst du keinen Grund anzugeben. Nur bei einer fristlosen Kündigung musst du den Grund im Schreiben nennen.
Tipp: Bereite dich trotzdem auf die Frage vor – sie wird kommen! Wenn du deine Gründe für dich behalten möchtest, bleibe ruhig konsequent dabei. Vermeide es auch, dich bei dein:en Kolleg:innen zu beschweren, sie bleiben weiterhin im Unternehmen.
Wäge auch für dich schon einmal ab, ob andere Alternativen zur Kündigung, wie zum Beispiel Job Crafting, die Situation verbessern könnten. Dein:e Arbeitgeber:in könnte dir ein Coaching anbieten. Dabei gestaltet ihr gemeinsam deinen Arbeitsbereich so um, dass du mit der Arbeit zufriedener bist.
Vielleicht hilft es deiner mentalen Gesundheit am Arbeitsplatz, wenn ihr euch gemeinsam auf sogenannte „Null-Bock-Tage“ einigt, an denen du einfach zu Hause bleiben kannst, um zu entspannen.
Job gekündigt: Resturlaub steht dir noch zu
Du hast in dem Jahr, in dem du den Job kündigst, vorher noch gearbeitet und damit Urlaubsanspruch – den sogenannten Resturlaub.
So berechnest du den Resturlaub: Liegt dein letzter Arbeitstag vor dem 30. Juni, steht dir anteilig der noch offene Jahresurlaub zu. Laut Arbeitsrecht.de gilt in der zweiten Jahreshälfte oftmals pauschal der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen – wenn keine andere Regelung im Arbeitsvertrag steht.
Ein Beispiel: Dein letzter Arbeitstag ist der 30. April und du hast noch keinen Tag deiner 30 Tage Jahresurlaub verbraucht. Dann errechnest du deinen Resturlaub so:
30 Urlaubstage geteilt durch 12 Monate multipliziert mit 4 Monaten Arbeitszeit – ergibt 10 Tage Resturlaub.
Nur in Ausnahmefällen kann der/die Arbeitgeber:in mit dir vereinbaren, dass er/sie dir den Resturlaub auszahlt. Das könnte zum Beispiel hilfreich sein, wenn dein:e Nachfolger:in noch die Chance haben soll, von dir eingearbeitet zu werden.
Nach der Kündigung: Bleib fair gegenüber Ex-Kolleg:innen
Nachdem du offiziell deinen Job gekündigt hast, solltest du umgehend deine:n direkte:n Vorgesetzte:n persönlich informieren. Erst dann redest du mit deinen Kolleg:innen. Hast du Kontakt mit Kund:innen, solltest du mit deinem/r Arbeitgeber:in besprechen, wer von euch die Kund:innen über die Kündigung informiert.
Weiterhin kannst du folgende Punkte berücksichtigen:
- Während deiner Kündigungsfrist hast du Zeit, deine Aufgaben zu ordnen und an Kolleg:innen oder eine:n Nachfolger:in zu übergeben. Sie werden dir dankbar sein, wenn du offene Punkte noch selbst abschließt.
- Hilf den Kolleg:innen, die sich künftig um deinen Aufgabenbereich kümmern werden. Das ist nicht nur fair deinen Kolleg:innen gegenüber, sondern zeigt, dass du ein Profi bist.
- Gehören vertrauliche Informationen zu deinem Aufgabenbereich, bist du auch weiterhin verpflichtet, sie geheimzuhalten. Vielleicht hast du eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben. Nimm es nicht persönlich, wenn Kolleg:innen nicht mehr wie früher mit dir über solche Dinge reden dürfen.
Hinweis: Wenn du aus dem Unternehmen ausgeschieden bist und nicht sofort einen neuen Job beginnst, solltest du diese Zeit selbst finanziell überbrücken können. Wer selbst seinen Job kündigt, muss mit einer Sperrzeit bei der Zahlung von Arbeitslosengeld rechnen. Ausnahmen gibt es, wenn dich ein triftiger Grund zu deiner Kündigung veranlasst hat, beispielsweise Mobbing, Umzug oder gesundheitliche Probleme.
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