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Job kündigen: Fair bleiben und die Form wahren

job kündigen
Foto: CC0/pixabay/pascalmwiemers

Den Job zu kündigen, ist formal schnell erledigt. Wichtiger ist, vorher und nachher gut zu planen. Mit diesen Tipps kündigst du professionell und bleibst vor allem fair.

Bevor du den Job kündigst …

Einen Job zu kündigen, ist eine Entscheidung, die du nicht leichtfertig treffen solltest. Aus einer Laune heraus zu kündigen, weil es vielleicht Streit gab oder du dich ungerecht behandelt fühlst, ist keine gute Idee. Sprich lieber erst einmal die beteiligen Kolleg:innen oder deine:n Vorgesetzte:n an und versuch gemeinsam eine Lösung für das Problem zu finden.

Du solltest auch nicht nicht mit einer Kündigung drohen. Dein:e Arbeitgeber:in fühlt sich unter Druck gesetzt und das belastet euer Arbeitsverhältnis. Daher hat das Thema Kündigung beispielsweise in Gehaltsverhandlungen nichts zu suchen.

Bist du aber überzeugt, dass eine Kündigung die beste Lösung ist, kündige deinen Job professionell und fair.

Kündigst du deinen Job, gibt es diese Fristen

Deinen Job musst du schriftlich kündigen.
Deinen Job musst du schriftlich kündigen.
(Foto: CC0/pixabay/Free-Photos)

Um zu kündigen, musst du ein Kündigungsschreiben einreichen. Es gibt dabei Firsten, die du bei einer sogenannten ordentlichen Kündigung beachten solltest. Ordentlich meint hier, dass alle rechtlichen und formalen Aspekte berücksichtigt sind. Die Kündigungsfrist startet mit dem Tag, an dem du das Kündigungsschreiben bei deinem/r Arbeitgeber:in einreichst.

Zu welchen Terminen kannst du kündigen:

Eine Kündigung reichst du entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende ein. Damit beginnt die Kündigungsfrist.

Kündigungsfristen:

Als Arbeitnehmer:in hast du in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Kündigst du zum 15. eines Monats ist dein letzter Arbeitstag dann entsprechend vier Wochen später, also der 15. des nächsten Monats. Die vier-Wochen-Frist meint also nicht einen Kalendermonat. 

Der Paragraph §622 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen.

Nicht verwechseln! Für Arbeitgeber:innen gelten andere Firsten, als für dich, als Arbeitnehmer:in. Die Kündigungsfrist für deine:n Arbeitgeber:in verlängert sich entsprechend der Jahre, die du im Unternehmen tätig bist. Für Arbeitnehmer:inn bleibt es im Gesetz bei den vier Wochen.

Es gibt Ausnahmen:

Andere vertragliche Fristen können bestehen, wenn in deinem Arbeitsvertrag oder in dem Tarifvertrag der Gewerkschaft andere Kündigungsfristen vereinbart sind. Hast du Zweifel, welche Fristen für dich zutreffen, lies deinen Vertrag durch oder wende dich an eine:n Fachanwalt:in für Arbeitsrecht.

Probezeit: Hier kannst du innerhalb von 14 Tagen deinen Job kündigen.

Fristlose Kündigung: Arbeitnehmer:innen haben das Recht, den Arbeitsvertrag fristlos zu beenden, wenn triftige Gründe vorliegen. Wende dich bei solchen Vorfällen auf jeden Fall unverzüglich an eine:n Anwält:in. Triftige Gründe, einen Job fristlos zu kündigen, könnten beispielsweise sein:

  • Mobbing
  • Du bist am Arbeitsplatz körperlich angegriffen worden.
  • Du erhältst nicht den vereinbarten Lohn.
  • Es gibt schwere Sicherheitsmängel an deinem Arbeitsplatz.

Die Formalitäten, wenn du deinen Job kündigst

Bleibe bei deiner Kündigung fair, deine Kolleg:innen werden es schätzen.
Bleibe bei deiner Kündigung fair, deine Kolleg:innen werden es schätzen.
(Foto: CC0/pixabay/blackmachinex)

Im Internet gibt es einige Vorlagen für Kündigungsschreiben, an denen du dich orientieren kannst. Diese Punkte müssen unbedingt in deiner Kündigung stehen:

  • Mit einem Satz erklärst du, dass du „ordentlich und fristgerecht zum …. kündigst“.
  • Nenne dabei den Termin deines letzten Arbeitstages.
  • Wichtig! Du musst die Kündigung handschriftlich unterschreiben.

Es ist durchaus üblich, gleich im Kündigungsschreiben um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bitten. Darin schreibt der/die Arbeitgeber:in, wie zufrieden er/sie mit deiner Arbeit war. Zusätzlich bewertet er/sie, wie du dich gegenüber Mitarbeiter:innen und Kund:innen verhalten hast.

Kündigung adressieren und einreichen

In der Regel kündigst du deinen Job bei der Personalabteilung – kennst du den/die zuständige Mitarbeiter:in, adressiere dein Schreiben entsprechend. Arbeitet du in einen kleinen Betrieb ohne Personalstelle, ist dein:e direkte:r Vorgesetzte:r der/die Empfängerin der Kündigung.

Du kannst die Kündigung mit der Post schicken, aber auch persönlich in der Personalstelle abgeben. Lass dir auf einer Kopie mit Datum bestätigen, dass die Kündigung eingegangen ist. So baust du Unsicherheiten ab, zu welchem Termin die Kündigungsfrist startet.

Kündigungen per E-Mail oder auch eine elektronische Unterschrift sind nicht gültig. Dein: Arbeitgeber:in kann unter diesen Umständen solche Kündigungsschreiben ablehnen.

Kündigungsgrund 

Wenn du deinen Job unter normalen Umständen kündigst, brauchst du keinen Grund angeben. Nur bei einer fristlosen Kündigung muss du den Grund im Schreiben nennen.

Tipp: Bereite dich trotzdem auf die Frage vor – sie wird kommen! Wenn du deine Gründe für dich behalten möchtest, bleibe ruhig konsequent dabei. Vermeide es auch, dich bei dein:en Kolleg:innen zu beschweren, sie bleiben weiterhin im Unternehmen. 

Job gekündigt, der Resturlaub steht dir aber noch zu

Du hast in dem Jahr, in dem du den Job kündigst, gearbeitet und damit Urlaubsanspruch – den sogenannten Resturlaub. 

So berechnest du den Resturlaub: Liegt dein letzter Arbeitstag vor dem 30. Juni, steht dir anteilig der noch offene Jahresurlaub zu. Laut Arbeitsrecht.de gilt in der zweiten Jahreshälfte oftmals pauschal der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen – wenn keine andere Regelung im Arbeitsvertrag steht.

Ein Beispiel: Dein letzter Arbeitstag ist der 30. April und du hast noch keinen Tag deiner 30 Tage Jahresurlaub verbraucht. Dann errechnest du deinen Resturlaub so:

30 Urlaubstage geteilt durch 12 Monate multipliziert mit 4 Monaten Arbeitszeit – ergibt 10 Tage Resturlaub.

Nur in Ausnahmefällen kann der/die Arbeitgeber:in mit dir vereinbaren, dass er/sie dir den Resturlaub auszahlt. Das könnte der Fall sein, damit dein:e Nachfolger:in noch die Chance hat, von dir eingearbeitet zu werden.

Nach der Kündigung: So bleibst du ein:e faire:r Ex-Kolleg:in

Nachdem du gekündigt hast, bereite alles für eine:n Nachfolger:in vor.
Nachdem du gekündigt hast, bereite alles für eine:n Nachfolger:in vor.
(Foto: CC0/pixabay/Free-Photos)

Nachdem du offiziell deinen Job gekündigt hast, solltest du umgehend deine:n direkte:n Vorgesetzte:n persönlich informieren. Erst dann redest du mit deinen Kolleg:innen. Hast du Kontakt mit Kund:innen, solltest du mit deinem/r Arbeitgeber:in besprechen, wer von euch die Kund:innen über die Kündigung informiert.

Während deiner Kündigungsfrist hast du Zeit deine Aufgaben zu ordnen und an Kolleg:innen oder eine:n Nachfolger:in zu übergeben. Sie werden dir dankbar sein, wenn du offene Punkte noch selbst abschließt. Hilf den Kolleg:innen, die sich künftig um deinen Aufgabenbereich kümmern werden. Das ist nicht nur fair deinen Kolleg:innen gegenüber, sondern zeigt, dass du ein Profi bist.

Gehören vertrauliche Informationen zu deinem Aufgabenbereich, bist du auch weiterhin verpflichtet sie geheim zu halten. Vielleicht hast du eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben. Nimm es nicht persönlich, wenn Kolleg:innen nicht mehr wie früher mit dir über solche Dinge reden dürfen.

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