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Landschaftsschutzgebiet: Das bedeutet der Begriff

Landschaftsschutzgebiet
Foto: CC0 / Pixabay / Catkin

Ein Landschaftsschutzgebiet dient dem ökologischen und kulturellen Schutz von besonderen Naturflächen. Was sich genau hinter dem Begriff verbirgt und was der Unterschied zu Naturschutzgebieten ist, erklären wir in diesem Artikel.

In Deutschland gibt es mehr als 8.000 Landschaftsschutzgebiete. Insgesamt entspricht dies etwa 26 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands. Du findest sie in allen Bundesländern und nicht nur in ländlichen Gegenden. Auch in Städten, insbesondere an Stadträndern, sind Flächen als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

Vielleicht bist du selbst schon beim Spazieren auf ein Landschaftsschutzgebiet-Schild gestoßen und hast dich gefragt, welche Konsequenzen und Regeln in einem solchen Gebiet gelten. Hier erklären wir alles Wichtige zu dem speziellen Schutzgebiet.

Landschaftsschutzgebiet: Merkmale im Überblick

Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz wilder Arten
Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz wilder Arten
(Foto: CC0 / Pixabay / Erik_Karits)

Bei Landschaftsschutzgebieten (LSG) handelt es sich um Flächen, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz auf besondere Weise vor Schäden geschützt werden müssen. Damit eine Fläche als Landschaftsschutzgebiet eingestuft wird, muss es mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Schutz des jeweiligen Ortes muss der Erhaltung, Entwicklung und/oder Wiederherstellung bestimmter Naturgüter dienen. Dabei steht insbesondere der Schutz einiger wilder Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund.
  • Ein Landschaftsschutzgebiet muss sich durch Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung auszeichnen.
  • Die Fläche muss eine besondere Bedeutung für die Erholung haben.

Inwieweit diese Bedingungen erfüllt werden und eine Fläche als Landschaftsschutzgebiet gilt, wird in der Regel von den Naturschutzbehörden der Bundesländer festgelegt.

Unterschied: Landschaftsschutzgebiet vs. Naturschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet ist nicht dasselbe
Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet ist nicht dasselbe
(Foto: CC0 / Pixabay / KRiemer)

Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten sind die Auflagen im Landschaftsschutzgebiet lockerer:

  • Naturschutzgebiete zielen darauf ab, eine möglichst unberührte Naturlandschaft zu erhalten.
  • Landschaftsschutzgebiete dienen auch dem Schutz von Flächen, die von menschlichen Einflüssen geprägt sind. So sollen viele Landschaftsschutzgebiete zum Beispiel dem Tourismus dienen.

Neben ökologischen Faktoren spielen also auch kulturell-soziale Aspekte eine große Rolle. Landschaftsschutzgebiete sollen demnach nicht nur nachhaltig bewirtschaftet werden, sondern auch optisch ansprechend sein.

Regeln im Landschaftsschutzgebiet: Das ist verboten

Landschaftsschutzgebiete sollen nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus kulturell-sozialen Gründen geschützt werden,
Landschaftsschutzgebiete sollen nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus kulturell-sozialen Gründen geschützt werden,
(Foto: CC0 / Pixabay / TF3000)

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet jegliche Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder gegen die Prinzipien des Naturschutzes verstoßen. Die meisten Landschaftsschutzgebiete sind für Menschen frei zugänglich. Welche Handlungen genau verboten sind, variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. In der Regel gibt es vor allem Einschränkungen in der Bebauung und oft auch bei der Jagd sowie der Forst- und Landwirtschaft. In den genannten Fällen darf der Mensch keine markanten Landschaftselemente verändern oder entfernen.

Wie in Naturschutzgebieten, ist es auch in den meisten Landschaftsschutzgebieten verboten,

  • wilde Tiere und Pflanzen zu beschädigen,
  • illegal zu zelten,
  • Feuer zu entfachen,
  • Hunde ohne Leine laufen zu lassen oder
  • ausgeschriebene Wege zu verlassen.

Landschaftsschutzgebiete erkennen

Wie genau ein Landschaftsschutzgebiet gekennzeichnet ist, schwankt je nach Bundesland.
Wie genau ein Landschaftsschutzgebiet gekennzeichnet ist, schwankt je nach Bundesland.
(Foto: CC0 / Pixabay / -X-TREME-)

Die genaue Kennzeichnung der LSG kann von Bundesland zu Bundesland variieren:

  • In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Landschaftsschutzgebiete durch einen Seeadler in einem grünen Dreieck ausgezeichnet.
  • In allen neuen Bundesländern gilt eine Eule in einem Fünfeck.
  • In Niedersachsen, Berlin und Bremen nutzt man eine Eule in einem grünen Dreieck.

Das Logo und die Form der Schilder unterschieden sich damit also zum Teil von Naturschutzgebieten. In jedem Fall ist aber der Schriftzug anders: So kannst du auf jedem Schild lesen, ob es sich um ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet handelt. Am besten informierst du dich zudem mittels Informationstafeln vor Ort oder Angaben im Internet, welche genauen Vorschriften in den jeweiligen Schutzgebieten gelten.

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