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Muss die Wärmepumpe wieder raus, wenn ein Fernwärmeanschluss kommt?

Wärmepumpen sichern vor Diebstahl und Wetter
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Der Ausbau der Fernwärme kann auch Haushalte treffen, die kürzlich erst eine Wärmepumpe eingebaut haben. Müssen diese sich trotzdem ans Fernwärmenetz anschließen lassen? Nein, sagt ein Gutachten.

Viele Menschen sind beim Thema Heizung noch immer verunsichert: Lieber schnell die Heizung tauschen oder doch besser auf die kommunale Wärmeplanung warten?

Zumindest in den Städten gibt es fürs Abwarten gute Gründe: Sollte Fernwärme oder ein „grünes“ Gasnetz in die eigene Straße kommen, muss man sich nicht mehr um eine Wärmepumpe oder alternative Heizung kümmern. Doch, was, wenn es schnell gehen soll? Und was, wenn die Wärmepumpe schon eingebaut ist? Muss man dann die neue Heizung womöglich wieder entfernen und sich an die Fernwärme anschließen lassen?

„Wer jetzt in eine Wärmepumpe investiert, kann später nicht zum Anschluss an ein Wärmenetz gezwungen werden“

Zu dieser Frage hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Investition in eine Wärmepumpe stehe wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter Schutz. Auch, wenn es einen Anschlusszwang ans Fernwärmenetz geben sollte, verstießen die Versorger fast immer gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sollten sie diesen wirklich durchsetzen wollen.

In der Realität sind die wenigsten Gemeinden in Deutschland schon so weit, dass es verbindliche Planungen zum Fernwärmeausbau gibt. Und selbst dann kann es Jahre bis Jahrzehnte dauern, bis die Anschlüsse wirklich gelegt werden. Die Planung ist für viele Haushalte darum schwierig. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel sagt, das neue Gutachten stelle klar: „Wer jetzt in eine klimafreundliche Wärmepumpe investiert, kann später nicht zum Anschluss an ein Wärmenetz gezwungen werden.“

Fernwärme statt Wärmepumpe: Anschlusszwang nicht verhältnismäßig

Laut Rechtsgutachten sei zwar ein Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz grundsätzlich zulässig, etwa zugunsten des Klimaschutzes. Diesen wirklich durchzusetzen müsse aber dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das sei bei einer bereits installierten Wärmepumpe in den allermeisten Fällen „weder geeignet noch erforderlich oder angemessen“, schreibt der BWP.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt das Gutachten für den Fall, dass Haushalte einen Fernwärmeanschluss rückgängig machen wollen, um eine Wärmepumpe einzubauen: Hier sei eine Ausnahme zu gewähren. Nur in seltenen Fällen könne die Kommune solche Ausnahmen gut begründet ablehnen, etwa, wenn sonst das gesamte Wärmenetz unwirtschaftlich würde.

Es bestehe somit zwischen den Maßnahmen des Gebäudeenergiegesetzes und der kommunalen Wärmeplanung kein Widerspruch, so die Gutachterin Dr. Miriam Vollmer von der Berliner Anwaltskanzlei re/Rechtsanwälte. „Wer sich aufgrund von Heizungsförderung oder Gebäudeenergiegesetz für die Installation einer Wärmepumpe entscheidet, für den besteht keine Rechtsunsicherheit darin, dass Kommunen noch keine Wärmepläne oder Ausbaupläne der Fernwärme vorgelegt haben.“

Die Gutachterin empfiehlt, dass die Gemeinden ihre Fernwärmesatzungen entsprechend überprüfen und ausdrücklich Ausnahmen vorsehen. „Ansonsten wäre die Satzung unwirksam.“

Fachbetriebe für Installation einer Wärmepumpe finden

Es kann schwierig sein, einen Fachbetrieb für die Installation einer Wärmepumpe im Umkreis zu finden. Dann können Portale wie Aroundhome oder Heizungsfinder sinnvoll sein. Dort bekommst du unverbindliche Angebote von verschiedenen Installationsbetrieben in deiner Nähe.

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